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Arbeitszeugnis-Noten: die Skala von 1 bis 6

Kurz gesagt: Arbeitszeugnis-Noten stecken in der Steigerung der Zufriedenheitsformel: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht für Note 1, „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ für Note 2, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für Note 3 und „zu unserer Zufriedenheit“ für Note 4. Die Skala reicht von 1 bis 6.

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Im Arbeitszeugnis steht üblicherweise keine Ziffer, und trotzdem vergibt es Noten. Die Arbeitszeugnis-Noten stecken in festen Formulierungen: Ein „stets“ oder ein „vollsten“ entscheidet darüber, ob aus einer Leistung ein „sehr gut“ oder nur ein „gut“ wird. Diese Seite zeigt die Skala von 1 bis 6 mit der Formel je Note, erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Note aus Ihrem Zeugnis ablesen, und nennt Beispielsätze für Leistung, Verhalten und Schlussformel.

Redaktion arbeitszeugnis-checker.de · Stand:

Arbeitszeugnis-Noten in der Übersicht: Notenskala mit Formulierung je Note

Die Leistungsnote steht meist in einem einzigen Satz: der zusammenfassenden Zufriedenheitsformel. Sie schließt in der Regel die Leistungsbeurteilung ab und fasst zusammen, was davor zu Fachwissen, Arbeitsweise und Ergebnissen gesagt wurde. Die Tabelle zeigt, welche Formulierung für welche Note steht.

Notenskala: Formulierung der Leistungszusammenfassung je Note
NoteFormulierung im ZeugnisBedeutung
Note 1,0 · sehr gut„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“Durchgehend herausragende Leistung. Zeitwort („stets“) und höchste Steigerung („vollsten“) stehen zusammen.
Note 2,0 · gut„zu unserer vollsten Zufriedenheit“
oder: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
Gute, überdurchschnittliche Leistung. Es fehlt entweder das „stets“ oder die höchste Steigerung.
Note 3,0 · befriedigend„zu unserer vollen Zufriedenheit“Durchschnittliche Leistung ohne Beanstandungen. Kein Zeitwort, einfache Steigerung.
Note 4,0 · ausreichend„zu unserer Zufriedenheit“Unterdurchschnittlich, aber noch ausreichend. Weder Zeitwort noch Steigerung.
Note 5,0 · mangelhaft„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“Deutliche Mängel. Die Einschränkung („im Großen und Ganzen“) nimmt das Lob wieder zurück.
Note 6,0 · ungenügend„hat sich bemüht“Es blieb beim Versuch. Bewertet wird der Wille, nicht das Ergebnis.
  1. Note 1sehr gut„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  2. Note 2gut„zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  3. Note 3befriedigend„zu unserer vollen Zufriedenheit“
  4. Note 4ausreichend„zu unserer Zufriedenheit“
  5. Note 5mangelhaft„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
  6. Note 6ungenügend„hat sich bemüht“
Je weniger Zeitwort und Steigerung, desto schlechter die Note.

Die Stufen werden wie Schulnoten gelesen. Auch das Bundesarbeitsgericht beschreibt die Zufriedenheitsformel als Skala, die Schul- oder Prüfungsnoten vergleichbar ist: Verstärkende oder abschwächende Zusätze verschieben die Bewertung nach oben oder unten (Urteil vom 18.11.2014, Az. 9 AZR 584/13 (öffnet in neuem Tab)). „Zufrieden“ meint dabei nicht die Stimmung des Arbeitgebers, sondern eine Beurteilung der Arbeit, gemessen an den Anforderungen, die üblicherweise an Beschäftigte mit vergleichbarer Aufgabe gestellt werden.

Einzelne Quellen weichen leicht ab: Die Skala ist nirgends gesetzlich festgelegt, sie hat sich in der Praxis herausgebildet. Notentabellen ordnen einzelne Formeln deshalb leicht unterschiedlich ein, vor allem an den Rändern und bei Zwischenstufen. Auch das Bundesarbeitsgericht erwähnt Zwischennoten wie „voll befriedigend“ (Az. 9 AZR 584/13). Die Tabelle gibt die verbreitete Lesart wieder. Wo sie umstritten ist, steht im letzten Abschnitt und in den Fragen am Ende dieser Seite.

Zeugnisnote herausfinden: So lesen Sie die Note aus Ihrem Arbeitszeugnis ab

Mit Zeugnisnote ist hier die Note im Arbeitszeugnis gemeint, nicht die im Schulzeugnis. Der Unterschied: Ein Schulzeugnis nennt die Note ausdrücklich, ein Arbeitszeugnis umschreibt sie in der Regel. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 über ein Zeugnis entschieden, das Leistung und Verhalten wie ein Schulzeugnis in einer Tabelle mit Noten beurteilte. Damit erfüllt ein Arbeitgeber den Zeugnisanspruch regelmäßig nicht: Die nötigen Hervorhebungen und Abstufungen lassen sich nach dem Urteil in aller Regel nur in einem ausformulierten Fließtext angemessen herausstellen (Urteil vom 27.04.2021, Az. 9 AZR 262/20 (öffnet in neuem Tab)). Die Note müssen Sie deshalb meist aus dem Text ablesen, und zwar in dieser Reihenfolge:

  1. Zufriedenheitsformel finden: Suchen Sie am Ende der Leistungsbeurteilung den Satz mit dem Wort „Zufriedenheit“. Er ist die zusammenfassende Leistungsnote.
  2. Zeitangabe prüfen: Steht „stets“, „immer“ oder „jederzeit“ dabei? Die Zeitangabe bescheinigt, dass die Leistung dauerhaft so war. Fehlt sie, liegt die Note eine Stufe tiefer.
  3. Steigerung prüfen: „vollsten“ ist die höchste Steigerung, „vollen“ die einfache. Steht nur „zu unserer Zufriedenheit“ da, fehlt die Steigerung ganz.
  4. Einschränkungen erkennen: Zusätze wie „im Großen und Ganzen“ oder „im Wesentlichen“ nehmen das Lob zurück und führen zur Note 5. Auch „insgesamt zu unserer Zufriedenheit“ wird so gelesen. Uneinheitlich ist die Lesart, wenn „insgesamt“ nur die Zusammenfassung einleitet („Insgesamt erledigte sie ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“): Solche Sätze stehen in Ratgebern auch als Beispiel für die Note 1. Ist nur noch vom Bemühen die Rede, ist es die Note 6.
  5. Mit Verhalten und Schlussformel abgleichen: Beide Teile werden ebenfalls abgestuft gelesen. Liegen sie deutlich unter der Leistungsnote, wirkt das Zeugnis schwächer, als die Leistungsformel allein vermuten lässt.
Zeitangabe und Steigerung: welche Kombination welche Note ergibt
Steigerungmit „stets“ohne „stets“
„zu unserer vollsten Zufriedenheit“Note 1 (sehr gut)Note 2 (gut)
„zu unserer vollen Zufriedenheit“Note 2 (gut)Note 3 (befriedigend)
„zu unserer Zufriedenheit“Note 3 (befriedigend)Note 4 (ausreichend)

Nicht jedes Zeugnis verwendet die Zufriedenheitsformel. Manche Arbeitgeber schreiben stattdessen, wie weit die Erwartungen erfüllt wurden oder wie zufrieden sie waren. Die Abstufung folgt demselben Muster aus Zeitangabe, Steigerung und Einschränkung. Eine einheitliche Tabelle für diese Formeln ist uns nicht bekannt. Die folgende Zuordnung ist die Lesart unseres Regelwerks, andere Darstellungen können einzelne Formeln eine Stufe besser oder schlechter einordnen:

  • Note 1: „hat unsere Erwartungen stets übertroffen“ oder „waren wir stets außerordentlich zufrieden“
  • Note 2: „hat unsere Erwartungen übertroffen“ oder „waren wir stets sehr zufrieden“
  • Note 3: „hat unseren Erwartungen voll entsprochen“
  • Note 4: „hat unseren Erwartungen entsprochen“
  • Note 5: „hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen“

Fehlt eine zusammenfassende Formel ganz, bleibt nur das Gesamtbild der Einzelbewertungen, und die Leistungsnote bleibt offen. Einzelne Sätze können Sie mit dem Satz-Check auf dieser Seite einordnen. Er vergleicht Ihre Eingabe mit einer festen Regel-Tabelle der gängigen Formeln und sieht nur diesen einen Satz, nicht den Zusammenhang. Zwei Grenzen sollten Sie kennen: Er wertet jedes „insgesamt“ in der Zufriedenheitsformel als Einschränkung, auch am Satzanfang, und die Zeitangabe „durchgehend“ erkennt er nicht.

Arbeitszeugnis-Bewertung: Wie Leistung und Verhalten benotet werden

Eine Bewertung enthält nur das qualifizierte Zeugnis. Nach § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung (öffnet in neuem Tab) muss das Zeugnis mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen erstreckt es sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis). Als Bewertung werden üblicherweise drei Teile gelesen:

  • Leistungsbewertung: einzelne Sätze zu Kriterien wie Fähigkeiten, Kenntnissen, Sorgfalt und Einsatzfreude, am Ende die zusammenfassende Zufriedenheitsformel. Solche Kriterien nennt das Bundesarbeitsgericht als regelmäßige Grundlage der Leistungsbeurteilung (Az. 9 AZR 262/20).
  • Verhaltensbewertung: ein Satz zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und, wo es zur Tätigkeit gehört, gegenüber Kunden.
  • Schlussformel: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und Wünsche für die Zukunft.

Beim Verhalten entscheidet wie bei der Leistung die Zeitangabe, dazu das Eigenschaftswort: „vorbildlich“ steht über „einwandfrei“. Die Stufe „ausreichend“ lobt gar nicht mehr, sondern stellt nur fest, dass nichts vorgefallen ist („gab keinen Anlass zu Beanstandungen“). Darunter liegt nur noch die Einschränkung („im Wesentlichen einwandfrei“).

Die Schlussformel ist rechtlich kein Pflichtbestandteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel (Urteile vom 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11 (öffnet in neuem Tab), und vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21 (öffnet in neuem Tab)). Hat der Arbeitgeber sie einmal erteilt, darf er sie aber nicht deshalb streichen, weil Beschäftigte berechtigte Korrekturen am Zeugnis verlangt haben. Das verstößt gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB (öffnet in neuem Tab) (Urteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22 (öffnet in neuem Tab)).

Dasselbe Gericht hält fest, dass positive Schlusssätze ein Zeugnis aufwerten und die Bewerbungschancen erhöhen können. Es hat aber auch entschieden, dass sich aus einem Zeugnis ohne Schlussformel nicht schließen lässt, der Arbeitgeber habe seine Beurteilung relativieren wollen. Die Rechtsprechung zum „beredten Schweigen“ gilt für fehlende Schlusssätze nicht, auch dann nicht, wenn nur ein vermeintlich üblicher Teil fehlt (Az. 9 AZR 227/11). Ratgeber zur Zeugnissprache lesen die Schlussformel trotzdem abgestuft: Vollständig ist sie mit Bedauern, Dank und Zukunftswünschen, und je mehr davon fehlt, desto kühler wirkt der Abschied. Die Abstufung in der Beispieltabelle des nächsten Abschnitts gibt diese verbreitete Lesart wieder, keine Rechtslage. Alle Stufen, die Bedeutung einzelner Wörter und die Urteile im Einzelnen stehen im Ratgeber zur Schlussformel im Arbeitszeugnis.

Alle Verhaltens- und Schlussformeln nach Formulierung geordnet finden Sie auf der Seite Arbeitszeugnis entschlüsseln.

Wie die drei Teile zu einer Gesamtnote zusammengezogen werden, ist nirgends festgelegt. Stimmig wirkt ein Zeugnis, wenn alle Teile auf derselben Stufe liegen. Liegt ein Teil deutlich darunter, fällt das beim Lesen auf:

Im Zeugnis steht: Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Im Klartext:

Leistungsformel der Note 1, als Schluss nur gute Wünsche: Bedauern und Dank fehlen. Nach verbreiteter Lesart wirkt die knappe Verabschiedung kühl. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem ähnlichen Fall festgehalten, dass fehlender Dank eher Rückschlüsse auf den Verfasser des Zeugnisses zulässt als auf die beurteilte Person (Az. 9 AZR 227/11).

Wer die Teilnoten nicht selbst zusammenführen möchte, kann sein Arbeitszeugnis bewerten lassen. Der Zeugnis-Check ist eine KI-gestützte Sprachanalyse: Er ordnet jeden wertenden Satz einer Note zu und weist Teilnoten und Gesamtnote aus. Auf Wunsch entstehen daraus ein Gegenentwurf und eine englische Fassung. Eine Rechtsberatung ist der Check nicht.

Arbeitszeugnis-Note 1, 2, 3 und 4: Beispiele je Note

Die folgenden Sätze sind erfunden. Sie zeigen, wie ein in sich stimmiges Zeugnis je Note klingt: Leistung, Verhalten und Schlussformel liegen auf derselben Stufe. Die Spalten zu Verhalten und Schlussformel folgen der verbreiteten Lesart, die im vorigen Abschnitt beschrieben ist.

Beispielsätze für die Noten 1 bis 4 nach Zeugnisteil
NoteLeistungVerhaltenSchlussformel
Note 1 (sehr gut)„Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden war stets vorbildlich.“„Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg.“
Note 2 (gut)„Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden war stets einwandfrei.“„Wir bedauern sein Ausscheiden, danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm weiterhin Erfolg.“
Note 3 (befriedigend)„Sie erledigte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“„Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war einwandfrei.“„Wir danken ihr für die Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
Note 4 (ausreichend)„Er erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“„Sein Verhalten gab keinen Anlass zu Beanstandungen.“„Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“

Von Zeile zu Zeile fällt jeweils ein Baustein weg:

  • Note 1: Zeitangabe und stärkste Wortwahl stehen in allen drei Teilen zusammen: „stets … vollsten“, „stets vorbildlich“, „bedauern … sehr“.
  • Note 2: Die Zeitangabe bleibt, die Wortwahl ist eine Stufe schwächer: „vollen“ statt „vollsten“, „einwandfrei“ statt „vorbildlich“, Bedauern ohne „sehr“.
  • Note 3: Die Zeitangabe fällt weg. Die Schlussformel dankt und wünscht alles Gute, bedauert das Ausscheiden aber nicht.
  • Note 4: Die Sätze loben nicht mehr, sie stellen nur fest: „zu unserer Zufriedenheit“ ohne jeden Zusatz, kein Anlass zu Beanstandungen, gute Wünsche ohne Dank.

Die Noten 5 und 6 erkennen Sie an zwei Mustern. Note 5 nimmt das Lob durch eine Einschränkung zurück: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“, beim Verhalten „im Wesentlichen einwandfrei“. Note 6 bescheinigt nur noch den Willen: „Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.“ Fehlt in einem solchen Zeugnis auch die Schlussformel, wird das in Ratgebern häufig als Distanzierung gedeutet. Das Bundesarbeitsgericht sieht in der fehlenden Schlussformel dagegen keine Aussage über die Beurteilung (Az. 9 AZR 227/11).

Welche Note ist bei Arbeitszeugnissen der Durchschnitt?

Rechtlich ist es die Note 3. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ eine durchschnittliche Leistung bescheinigt und einer mittleren Note der Zufriedenheitsskala entspricht, also „befriedigend“. Als überdurchschnittlich gelten danach „gut“ und „sehr gut“ (Urteil vom 18.11.2014, Az. 9 AZR 584/13).

Daran hängt, wer im Streit um ein Zeugnis was darlegen muss. Wer eine bessere Schlussbeurteilung als „befriedigend“ verlangt, muss nach diesem Urteil die Tatsachen vortragen und beweisen, die sie rechtfertigen. Das Gericht stellt dort auch klar, dass § 109 der Gewerbeordnung keinen Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis gibt, sondern auf ein leistungsgerechtes. Bescheinigt der Arbeitgeber dagegen eine unterdurchschnittliche Leistung, liegt die Last nach einem früheren Urteil desselben Senats bei ihm (Urteil vom 14.10.2003, Az. 9 AZR 12/03 (öffnet in neuem Tab)).

Und in der Praxis? In dem Verfahren von 2014 hatte die Vorinstanz auf Studien verwiesen, nach denen gute und sehr gute Noten überwiegen. Eine davon wertete 802 Zeugnisse aus, und das Urteil zitiert einen Fachaufsatz, der von 86,6 Prozent guten oder sehr guten Leistungsbeurteilungen spricht. Das Gericht ließ das nicht gelten: Welche Noten in einer Branche am häufigsten vergeben werden, hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Beweislast. Eine Neigung zu Gefälligkeitszeugnissen verpflichtet keinen Arbeitgeber, sich ihr anzuschließen.

Für die Einordnung heißt das: Die Note 3 ist rechtlich der Durchschnitt. Sind gute Noten so verbreitet, wie diese Zahlen nahelegen, wirkt sie im Vergleich mit anderen Zeugnissen aber schwächer, als das Wort „befriedigend“ vermuten lässt. Belegt ist die Verteilung nur für die untersuchten Zeugnisse, nicht für jede Branche.

Allgemeine Information: Ob sich in Ihrem Fall eine bessere Note durchsetzen lässt, hängt von den Umständen und den Belegen ab. Das kann nur eine Rechtsberatung klären, zum Beispiel durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.

Wo die Einordnung der Noten umstritten ist

Die Skala beruht auf Übung, nicht auf einer Vorschrift. An diesen Stellen gehen die Einordnungen auseinander:

  • Fünf oder sechs Stufen: Die Fachliteratur stellt die Skala teils fünfstufig, teils sechsstufig dar. Das Bundesarbeitsgericht nennt beide Varianten (Az. 9 AZR 584/13). Diese Seite verwendet sechs Stufen wie bei Schulnoten und führt das bloße Bemühen als schlechteste.
  • „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne „stets“: Wir werten mit Note 2. Manche Quellen ordnen die Formel zwischen 1 und 2 ein.
  • Das Wort „vollsten“: Dem Wortsinn nach ist „voll“ bereits das Höchstmaß. Das Bundesarbeitsgericht spricht bei „vollste“ von einer Wortschöpfung (Az. 9 AZR 584/13). Die Bestnote lässt sich auch ohne das Wort ausdrücken, zum Beispiel mit „stets zu unserer höchsten Zufriedenheit“ oder „stets außerordentlich zufrieden“.
  • Formeln außerhalb der Zufriedenheitsskala: Die Noten für Erwartungs-, Verhaltens- und Schlussformeln geben die Lesart unseres Regelwerks wieder. Was die Rechtsprechung zur Schlussformel sagt, steht im Abschnitt zur Bewertung.

Wie „stets zu unserer Zufriedenheit“ und „stets bemüht“ eingeordnet werden, steht in den Fragen am Ende der Seite. Noch weiter gehen die Deutungen bei einzelnen Wendungen auseinander, die als Geheimcodes gelten. Viele davon sind umstritten und im normalen Sprachgebrauch schlichtes Lob. Die Tabellen dazu stehen ebenfalls auf der Seite Arbeitszeugnis entschlüsseln.

Häufige Fragen: Arbeitszeugnis-Noten

Stehen im Arbeitszeugnis ausdrücklich Noten?

In aller Regel nicht. Ein Arbeitszeugnis nennt üblicherweise keine Ziffernnoten, die Note ergibt sich aus den Formulierungen zu Leistung und Verhalten. Zeugnisse in Tabellenform mit Schulnoten kommen vor, erfüllen den Zeugnisanspruch nach dem Bundesarbeitsgericht aber regelmäßig nicht (Urteil vom 27.04.2021, Az. 9 AZR 262/20).

Wie kann ich die Note in meinem Arbeitszeugnis herausfinden?

Suchen Sie den Satz mit dem Wort „Zufriedenheit“ am Ende der Leistungsbeurteilung. Prüfen Sie, ob eine Zeitangabe wie „stets“ dabeisteht und ob „vollen“ oder „vollsten“ verwendet wird, und vergleichen Sie mit der Notentabelle. Danach gleichen Sie die Verhaltensbewertung und die Schlussformel ab. Einen einzelnen Satz ordnet der Satz-Check auf dieser Seite ein.

Welche Formulierung steht im Arbeitszeugnis für die Note 1 (sehr gut)?

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, gleichwertig „jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Entscheidend ist, dass Zeitangabe und höchste Steigerung zusammen stehen. Fehlt eines von beiden, ist es die Note 2.

Welche Formulierung steht im Arbeitszeugnis für die Note 2 (gut)?

Zwei Formeln: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne Zeitangabe. Das Bundesarbeitsgericht nennt für „gut“ die Zusätze „stets“, „immer“ oder „durchgehend“ vor „zur vollen Zufriedenheit“ (Az. 9 AZR 584/13).

Welche Formulierung steht im Arbeitszeugnis für die Note 3 (befriedigend)?

„Zu unserer vollen Zufriedenheit“ ohne Zeitangabe. Das Bundesarbeitsgericht rechnet diese Formulierung der Note „befriedigend“ zu (Az. 9 AZR 584/13). Beim Verhalten wird „einwandfrei“ ohne „stets“ üblicherweise als Note 3 gelesen.

Welche Formulierung steht im Arbeitszeugnis für die Note 4 (ausreichend)?

„Zu unserer Zufriedenheit“ ohne Zeitangabe und ohne Steigerung. Beim Verhalten wird „gab keinen Anlass zu Beanstandungen“ üblicherweise als Note 4 gelesen. Solche Sätze loben nicht mehr, sie stellen nur fest, dass nichts schiefging.

Gibt es im Arbeitszeugnis auch die Noten 5 und 6?

Ja. Die Note 5 (mangelhaft) entsteht durch eine Einschränkung wie „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“. Die Note 6 (ungenügend) steht für das bloße Bemühen: „hat sich bemüht“. Manche Darstellungen kommen mit fünf Stufen aus, die bei „mangelhaft“ enden.

Ist die Note 3 im Arbeitszeugnis schlecht?

Rechtlich nicht: Sie gilt als mittlere Note der Skala und bescheinigt eine durchschnittliche Leistung. Weil in den Untersuchungen, die das Bundesarbeitsgericht 2014 erwähnt, gute und sehr gute Noten überwogen, kann eine Note 3 im Vergleich trotzdem schwach wirken. Ob sie zu Ihrer Leistung passt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Welche Note ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“, und was ändert „vollsten“?

Ohne Zeitangabe ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“ die Note 3 (befriedigend), und „vollsten“ hebt sie um eine Stufe auf die Note 2, wie die Seite „Zur vollen Zufriedenheit“: Note und Bedeutung mit Beispielsätzen und Nachbarformeln zeigt.

Welche Note ist „stets zu unserer Zufriedenheit“?

Wir werten die Formel mit Note 3 (befriedigend) am unteren Rand, und wie Gericht und Notentabellen sie einordnen, steht auf der Seite „Stets zu unserer Zufriedenheit“: Note und Bedeutung.

Welche Note ist „stets bemüht“?

„Hat sich stets bemüht“ wird meist als Note 6 (ungenügend) gelesen, in manchen Tabellen als Note 5 bis 6, und warum das „stets“ daran nichts ändert, erklärt die Seite „Stets bemüht“: Bedeutung und Note.

Wie setzt sich die Gesamtnote aus Leistung, Verhalten und Schlussformel zusammen?

Eine verbindliche Rechenformel gibt es nicht. Unser Zeugnis-Check leitet die Gesamtnote vor allem aus der zusammenfassenden Leistungsformel und der Verhaltensbewertung ab. Einzelbewertungen, fehlende Bestandteile und die Schlussformel verschieben sie nach oben oder unten.

Wie wird das Verhalten im Arbeitszeugnis benotet?

Mit einer eigenen Formel. „Stets vorbildlich“ wird üblicherweise als Note 1 gelesen, „stets einwandfrei“ als Note 2, „einwandfrei“ ohne Zeitangabe als Note 3 und „gab keinen Anlass zu Beanstandungen“ als Note 4. Einzelne Quellen ordnen „stets einwandfrei“ zwischen 1 und 2 ein. Mitgelesen wird die Reihenfolge der genannten Personen: Üblich ist „Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen, Kunden“.

Gelten dieselben Noten im Zwischenzeugnis?

Ja. Das Zwischenzeugnis verwendet dieselben abgestuften Formeln, nur in der Gegenwartsform: „erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ steht auch dort für die Note 2. Anders ist die Schlussformel, weil das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Mehr dazu steht auf der Seite Zwischenzeugnis.

KI-generiert, keine Rechtsberatung. Die Analyse ist eine automatische Auswertung der Zeugnissprache und kann Fehler enthalten. Sie trifft keine Aussage über rechtliche Ansprüche oder Erfolgsaussichten. Für eine rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Welche Note hat Ihr Zeugnis insgesamt?

Der Zeugnis-Check ermittelt die Gesamtnote aus allen Teilen. Die Vorschau ist kostenlos.

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