Arbeitszeugnis-Schlussformel: Dank, Bedauern und Wünsche richtig lesen
Kurz gesagt: Die Arbeitszeugnis-Schlussformel hat drei Bausteine: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt Dank oder Bedauern, wird das üblicherweise als Abwertung gelesen; einen Anspruch auf die Formel gibt es nach dem Bundesarbeitsgericht nicht (Az. 9 AZR 227/11).
Schlussformel eingeben, Einordnung sehen
Geben Sie nur die Schlussformel ein, also die Sätze mit Bedauern, Dank und Wünschen. Die Auswertung läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingabe wird nicht übertragen.
Oder ein Beispiel ausprobieren:
Die Arbeitszeugnis-Schlussformel steht am Ende des Zeugnisses, direkt vor Ort, Datum und Unterschrift. In der vollständigen Form bedauert der Arbeitgeber das Ausscheiden, dankt für die Zusammenarbeit und wünscht alles Gute für die Zukunft. Ratgeber lesen aus diesen Sätzen eine eigene Note ab. Das Bundesarbeitsgericht sieht in ihnen dagegen eine freiwillige Zugabe, auf die kein Anspruch besteht. Diese Seite zeigt beides: die drei Bausteine, die Abstufung mit Beispielen je Note, die Variante im Zwischenzeugnis und die Rechtslage mit den Urteilen. Ihren eigenen Schlusssatz können Sie in den Satz-Check auf dieser Seite eingeben.
Redaktion arbeitszeugnis-checker.de · Stand:
Was ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis, und woraus besteht sie?
Die Schlussformel ist der letzte Absatz des Zeugnistextes. Sie folgt auf die Beurteilung von Leistung und Verhalten. In der vollständigen Form hat sie drei Bausteine: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Dieselben drei nennt das Bundesarbeitsgericht, wenn es von den persönlichen Empfindungen des Arbeitgebers im Zeugnis spricht: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die geleistete Arbeit und gute Wünsche für die Zukunft (Urteil vom 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11 (öffnet in neuem Tab)).
| Baustein | Was er ausdrückt | Beispiel | Wodurch er stärker wird |
|---|---|---|---|
| Bedauern | Der Arbeitgeber hätte die Person gern behalten. | „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr.“ | Verstärkung wie „sehr“ oder „außerordentlich“ |
| Dank | Anerkennung für die Arbeit und das Miteinander. | „Wir danken ihr für die stets sehr gute Zusammenarbeit.“ | Zeitangabe („stets“) und Wertung („sehr gute“) |
| Zukunftswünsche | Gute Wünsche für den weiteren Weg, beruflich und persönlich. | „Wir wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“ | „Erfolg“ neben „alles Gute“, dazu „weiterhin“ |
Vor der Schlussformel steht im Endzeugnis üblicherweise der Satz zur Beendigung, zum Beispiel „Frau Beispiel verlässt uns auf eigenen Wunsch“. Manche Ratgeber zählen ihn als vierten Baustein mit. Er drückt aber keine Empfindung aus, sondern nennt, wann und auf wessen Initiative das Arbeitsverhältnis endet. Was Wendungen wie „im gegenseitigen Einvernehmen“ an dieser Stelle bedeuten, erklärt die Seite Arbeitszeugnis entschlüsseln.
- 1Überschrift und EinleitungName, Position, Zeitraum
- 2TätigkeitsbeschreibungAufgaben und Verantwortung
- 3Leistungsbeurteilung (zählt für die Note)Fachwissen, Arbeitsweise, Zufriedenheitsformel
- 4Verhaltensbeurteilung (zählt für die Note)Vorgesetzte, Kollegen, Kunden
- 5Beendigung oder AnlassGrund des Ausscheidens bzw. der Ausstellung
- 6Schlussformel (zählt für die Note)Bedauern, Dank, Zukunftswünsche
- 7Ort, Datum, Unterschrift
Welche Note hat die Schlussformel im Arbeitszeugnis?
Das Gesetz kennt keine Note für die Schlussformel, es erwähnt sie nicht einmal (§ 109 Gewerbeordnung (öffnet in neuem Tab)). Ratgeber zur Zeugnissprache lesen sie trotzdem abgestuft: Je mehr der drei Bausteine dastehen und je stärker sie formuliert sind, desto besser. Die Tabelle zeigt unsere Abstufung: die Regel-Tabelle, nach der der Satz-Check auf dieser Seite einordnet. Sie ist eine Lesart unter mehreren und kein rechtlicher Maßstab.
| Formulierung | Note | Bedeutung |
|---|---|---|
| „Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken … und wünschen weiterhin viel Erfolg“ | Note 1,0 · sehr gut | Sehr gute Schlussformel: betontes Bedauern. Vollständig ist sie mit Dank und Zukunftswünschen. |
| „Wir bedauern sein Ausscheiden, danken … und wünschen alles Gute“ | Note 2,0 · gut | Gute Schlussformel: Bedauern ohne Verstärkung. |
| „Wir danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute“ | Note 3,0 · befriedigend | Befriedigende Schlussformel: Dank und Wünsche, aber kein Bedauern über das Ausscheiden. |
| „Wir wünschen für die Zukunft alles Gute“ | Note 4,0 · ausreichend | Knappe Schlussformel: Wünsche ohne Dank und ohne Bedauern. Das wird als kühle Verabschiedung gelesen. |
Von Stufe zu Stufe fällt etwas weg: erst die Verstärkung beim Bedauern und der Wunsch nach weiterem Erfolg, dann das Bedauern selbst, zuletzt der Dank. Unter der Note 4 nennt unsere Abstufung keine eigene Formel.
Eine einheitliche Notenskala für die Schlussformel gibt es nicht. Die Ratgeber stimmen in der Reihenfolge der Stufen weitgehend überein, nicht in der Ziffer. Manche verteilen dieselben Stufen auf sechs Noten und sind dabei strenger: Dort reicht ein Bedauern mit „sehr“ nur für die Note 2, Dank und Wünsche ohne Bedauern stehen für die Note 4, der bloße Wunsch für die Note 5 und das Zeugnis ohne Schlussformel für die Note 6. Lesen Sie die Noten auf dieser Seite deshalb als Rangfolge und nicht als feste Ziffern.
Für sich allein sagt die Schlussformel wenig. Gelesen wird sie im Vergleich mit Leistung und Verhalten: Stimmig wirkt ein Zeugnis, wenn alle drei Teile auf derselben Stufe liegen. Wie Sie die Leistungsnote ablesen, zeigt die Seite Arbeitszeugnis-Noten. Verpflichtet ist der Arbeitgeber zu dieser Abstimmung nicht: Aus § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung lässt sich nach dem Bundesarbeitsgericht keine Pflicht ableiten, Schlusssätze zu formulieren, die auf die Gesamtnote abgestimmt sind (Az. 9 AZR 227/11).
Schlussformel im Arbeitszeugnis: Beispiele je Note
Die folgenden Schlussformeln sind erfunden. Die Noten folgen unserer Abstufung aus dem vorigen Abschnitt, strengere Ratgeber ordnen dieselben Sätze eine Note schlechter ein. Der Satz-Check auf dieser Seite ordnet jedes der vier Beispiele so ein, wie es in der Tabelle steht.
| Note | Beispiel | Woran die Note hängt |
|---|---|---|
| Note 1 (sehr gut) | „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich wie persönlich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“ | Alle drei Bausteine. Das Bedauern ist verstärkt, der Dank wertet, „weiterhin“ bestätigt den bisherigen Erfolg. |
| Note 2 (gut) | „Wir bedauern sein Ausscheiden, danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“ | Alle drei Bausteine, aber eine Stufe schwächer: Bedauern ohne „sehr“, „gute“ statt „stets sehr gute“ Zusammenarbeit, „alles Gute“ ohne den Wunsch nach weiterem Erfolg. |
| Note 3 (befriedigend) | „Wir danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für den weiteren Berufsweg alles Gute.“ | Dank und Wünsche, kein Bedauern. Gedankt wird für die „Mitarbeit“, eine Wertung fehlt. |
| Note 4 (ausreichend) | „Wir wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles Gute.“ | Nur Wünsche. Ratgeber lesen das als kühle Verabschiedung. |
Im Zeugnis steht die Schlussformel nicht für sich: Der Satz zur Beendigung geht ihr direkt voraus. Ein Beispiel für einen vollständigen Schlussabsatz:
Im Zeugnis steht: Frau Beispiel verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr, danken ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Der erste Satz nennt, von wem die Trennung ausging. Der zweite enthält Bedauern mit Verstärkung, Dank mit Wertung und Wünsche mit „weiterhin“: nach unserer Abstufung eine Schlussformel der Note 1.
Zwei Fälle liegen außerhalb der Tabelle. Der erste ist der Dank ohne Wünsche:
Im Zeugnis steht: Wir danken ihm für seine Mitarbeit.
Dank ohne Bedauern und ohne Zukunftswünsche. Fehlende Wünsche werden in Ratgebern als Zeichen eines Abschieds im Unfrieden gelesen. Es kann im Einzelfall auch ein Versehen sein. Der Satz-Check erkennt in diesem Satz keine der gängigen Schlussformeln.
Der zweite ist der Wunsch mit einer Spitze:
Im Zeugnis steht: Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.
Der Zusatz „auch Erfolg“ steht in Code-Listen als Spitze: Er unterstelle, dass der Erfolg bisher gefehlt hat. Das Regelwerk unserer vollständigen Analyse führt die Wendung mit der Note 6. Ob ein Aussteller sie bewusst gesetzt hat, lässt sich am Text allein nicht belegen. Der Satz-Check erkennt die Spitze nicht und nennt für diesen Satz die Note 4.
„Weiterhin“, „Erfolg“, „Gesundheit“: Was einzelne Wörter in der Schlussformel bedeuten
In der Schlussformel werden auch einzelne Wörter gedeutet. Wie belastbar diese Deutungen sind, ist sehr unterschiedlich. Die Tabelle trennt deshalb die verbreitete Lesart von der Einschätzung, wie viel sie trägt. Die Einschätzung stammt aus dem Katalog, mit dem unser Zeugnis-Check arbeitet.
| Wendung | Verbreitete Lesart | Wie belastbar |
|---|---|---|
| „weiterhin viel Erfolg“ | Bestätigt, dass die Person bisher erfolgreich war. Fehlt „weiterhin“, bleibt das offen. | Schwaches Indiz. Es fällt nur zusammen mit anderen Abwertungen ins Gewicht. |
| „alles Gute“ ohne „Erfolg“ | Es bleibt offen, ob die Person bisher erfolgreich war. | Ebenfalls ein schwaches Indiz, das für sich allein wenig sagt. |
| „alles Gute, auch Erfolg“ | Spitze: Der Erfolg habe bisher gefehlt. | In Code-Listen als Spitze geführt. Die Absicht des Ausstellers ist am Text nicht zu belegen. |
| „vor allem Gesundheit“ | Hinweis auf häufige Krankheitszeiten. | Umstritten. Gesundheit wird heute oft ohne Hintergedanken gewünscht. Als Code ist die Wendung nur plausibel, wenn die Gesundheit auffällig betont wird und andere Wünsche fehlen. |
Bei „vor allem Gesundheit“ ist die Notenvorgabe des Zeugnis-Checks strenger als dieser Katalog. Die Analyse soll die Deutung zwar als umstritten kennzeichnen, ihre Notenskala führt die Wendung aber bei den Noten 5 bis 6. Die Note für einen solchen Satz kann dort deshalb schlecht ausfallen, obwohl die Deutung umstritten ist.
Rechtlich sind versteckte Botschaften ohnehin unzulässig. Nach § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über die Person zu treffen. Ob ein knapper Schlusssatz unter einem guten Zeugnis ein solches Geheimzeichen ist, hat das Bundesarbeitsgericht 2012 offengelassen (Az. 9 AZR 227/11). Wie verlässlich Code-Listen überhaupt sind, steht im Abschnitt Geheimcodes und versteckte Kritik.
Was bedeutet es, wenn die Schlussformel im Arbeitszeugnis fehlt oder knapp ausfällt?
Hier gehen zwei Sichtweisen auseinander, und beide sollten Sie kennen. Ratgeber zur Zeugnissprache lesen eine fehlende Schlussformel als „beredtes Schweigen“: Wer nicht dankt und nichts wünscht, distanziere sich. Unter einem sonst guten Zeugnis gilt das dort als Abwertung, die auch gute Noten relativiert. Dieselbe Lesart gilt für einzelne fehlende Bausteine.
Das Bundesarbeitsgericht folgt dem nicht. Die Rechtsprechung zum beredten Schweigen betrifft nach seinem Urteil von 2012 nur den gesetzlich geschuldeten Zeugnisinhalt, und dazu gehört die Schlussformel nicht. Das gilt nach dem Urteil auch, wenn ein vorhandener Schlusssatz nur einen vermeintlich üblichen Teil nicht enthält. Der kundige Zeugnisleser wisse, dass es keinen Anspruch auf den Ausdruck persönlicher Empfindungen gibt. Aus einem Zeugnis ohne Schlussformel lasse sich deshalb nicht schließen, der Verfasser habe seine Beurteilung relativieren wollen. Ob ein Arbeitgeber Empfindungen in ein Zeugnis schreibt, sei zuvorderst eine Frage des persönlichen Stils: Das Fehlen des Dankes lasse eher Rückschlüsse auf den Zeugnisverfasser zu als auf den Beurteilten (Az. 9 AZR 227/11).
| Was fehlt | Lesart der Ratgeber |
|---|---|
| Die ganze Schlussformel | Deutliche Distanzierung, die auch gute Noten abwertet. |
| Das Bedauern | Kühler Abschied. In sehr guten Zeugnissen ist das Bedauern üblich. |
| Der Dank | Die Leistung gilt als nicht dankenswert. |
| Die Zukunftswünsche | Abschied im Unfrieden. |
Für alle vier Zeilen gilt dieselbe Einordnung: Es ist die Lesart der Ratgeber, und das Bundesarbeitsgericht zieht diesen Schluss nicht, weder bei der ganzen Schlussformel noch bei einem einzelnen fehlenden Teil. Unser Zeugnis-Check führt eine fehlende Schlussformel und fehlende Bausteine als festen Befund der Zeugnissprache. Auch das gibt die Lesart der Ratgeber wieder und ist keine rechtliche Bewertung.
Umstritten ist also nicht, ob eine gute Schlussformel nützt. Dasselbe Urteil hält fest, dass positive Schlusssätze die Bewerbungschancen erhöhen können und ein Zeugnis aufwerten. Umstritten ist, ob sich aus ihrem Fehlen etwas über die Beurteilung schließen lässt. Das Bundesarbeitsgericht verneint das. Ob eine Personalabteilung das Zeugnis trotzdem nach der Lesart der Ratgeber liest, lässt sich nicht vorhersagen.
Am ehesten fällt ein knapper Schluss auf, wenn er nicht zum Rest passt: eine Leistungsformel der Note 1 und darunter nur gute Wünsche. Liegen Leistung, Verhalten und Schluss dagegen auf derselben Stufe, bestätigt die Schlussformel lediglich das Bild. Auch der Anlass spielt hinein. Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber wirkt ein ausdrückliches Bedauern über das Ausscheiden weniger selbstverständlich als nach einer Eigenkündigung.
Rechtslage: Gibt es einen Anspruch auf Dank und gute Wünsche?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht. § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung nennt, was ein Zeugnis enthalten muss: mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, auf Verlangen zusätzlich zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Bedauern, Dank und Wünsche stehen dort nicht. Der Neunte Senat des Gerichts hat daran in mehreren Entscheidungen festgehalten:
| Entscheidung | Worum es ging | Ergebnis |
|---|---|---|
| Urteil vom 20.02.2001, Az. 9 AZR 44/00 (öffnet in neuem Tab) | Anspruch auf einen Schlusssatz mit Dank und guten Wünschen, damals noch nach § 630 BGB (öffnet in neuem Tab). | Kein Anspruch. |
| Urteil vom 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11 (öffnet in neuem Tab) | Ein Zeugnis mit überdurchschnittlicher Beurteilung endete mit „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“. Der Kläger verlangte zusätzlich Dank für die langjährige Zusammenarbeit. | Kein Anspruch auf Ergänzung oder Umformulierung. Verlangt werden kann nur ein Zeugnis ohne Schlussformel. |
| Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21 (öffnet in neuem Tab) | Ein Zeugnis endete ohne Schlussformel. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte den Arbeitgeber zu Dank und guten Wünschen verurteilt. | Aufgehoben. Es besteht kein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel. |
| Versäumnisurteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22 (öffnet in neuem Tab) | Der Arbeitgeber strich Dank, Bedauern und Wünsche, nachdem die Arbeitnehmerin zweimal Korrekturen am Zeugnis verlangt hatte. | Verstoß gegen das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB (öffnet in neuem Tab)). Die Schlussformel war wieder aufzunehmen. |
Die Begründung von 2022 setzt beim Arbeitgeber an. Wäre die Dankes- und Wunschformel fester Bestandteil des qualifizierten Zeugnisses, müsste er innere Gedanken und Gefühle äußern. Das berührt seine negative Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (öffnet in neuem Tab), also die Freiheit, eine Meinung nicht zu äußern. Sein Interesse daran wiegt nach dem Urteil schwerer als das Interesse an einer Schlussformel. Eine auf die Gesamtnote abgestimmte Schlussformel wiederhole im Wesentlichen nur formelhaft, was die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung schon sagt. Außerdem regle § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung den Inhalt des Zeugnisses abschließend: Der Gesetzgeber kannte die Entscheidung von 2001, als er die Vorschrift 2002 neu fasste, und hat die Schlussformel trotzdem nicht aufgenommen. Offen ließ das Gericht, ob etwas anderes gilt, wenn ein Arbeitgeber in seinen Zeugnissen standardmäßig Schlussformeln verwendet (Az. 9 AZR 146/21).
Im Fall von 2022 hatte sich der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich zu einem „qualifizierten wohlwollenden Arbeitszeugnis“ verpflichtet. Das Zeugnis bescheinigte dem Arbeitnehmer, er habe seine Aufgaben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erledigt, und endete mit dem Satz zum Ausscheiden. Einen Anspruch auf Dank und Wünsche gab es trotzdem nicht. Mit dem Vergleich als eigener Grundlage befasst sich die Begründung nicht, sie prüft das Gesetz. Dass sich aus dem Grundsatz des Wohlwollens kein Anspruch auf die verlangte Dankesformel ergibt, hatte das Gericht schon 2012 festgehalten. Im selben Urteil vermerkte es, dass eine vertragliche Verpflichtung zu einem Zeugnis mit Dank weder festgestellt noch behauptet war (Az. 9 AZR 227/11).
Eine Bindung kann aber durch das entstehen, was der Arbeitgeber selbst schreibt. An den Inhalt eines erteilten Zeugnisses ist er grundsätzlich gebunden. Bei Dank, Bedauern und Wünschen beschränkt sich diese Bindung auf die jeweils geäußerte Empfindung: Wer alles Gute wünscht, muss deshalb nicht auch danken (Az. 9 AZR 227/11). Ob schon diese Selbstbindung allein einen Anspruch auf die frühere Schlussformel gibt, hat das Gericht 2023 offengelassen. Entschieden hat es den Fall der Maßregelung: Streichen darf der Arbeitgeber eine einmal erteilte Schlussformel nicht deshalb, weil Beschäftigte in zulässiger Weise Korrekturen verlangen. Das Maßregelungsverbot gilt nach dieser Entscheidung auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Voraussetzungen muss allerdings darlegen und beweisen, wer sich darauf beruft (Az. 9 AZR 272/22).
Schlussformel im Zwischenzeugnis: Dank und Ausblick statt Abschied
Im Zwischenzeugnis besteht das Arbeitsverhältnis fort, Bedauern und Abschiedswünsche passen deshalb nicht. Üblich sind stattdessen zwei Bausteine: der Dank und der Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit. Eine feste Notenabstufung wie beim Endzeugnis gibt es für diesen Schluss nicht.
| Baustein | Endzeugnis | Zwischenzeugnis |
|---|---|---|
| Bedauern | In guten Zeugnissen üblich. | Entfällt, das Arbeitsverhältnis läuft weiter. |
| Dank | Für die geleistete Arbeit und die Zusammenarbeit. | Für die bisherige Zusammenarbeit oder die bisherigen Leistungen. |
| Wünsche | Für die Zukunft, beruflich und persönlich. | Ersetzt durch den Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit. |
| Satz davor | Beendigung, etwa „verlässt uns auf eigenen Wunsch“. | Anlass, etwa ein Wechsel der Führungskraft. |
Im Zeugnis steht: Wir danken Frau Beispiel für ihren bisherigen Einsatz und freuen uns darauf, weiterhin mit ihr zusammenzuarbeiten.
Dank und Ausblick, beide ausdrücklich. So sieht ein vollständiger Schluss im Zwischenzeugnis aus.
Der Satz-Check wertet Schlusssätze nach der Abstufung für Endzeugnisse. Einen Schluss aus Dank und Ausblick erkennt er deshalb nicht, und eine Note, die er für den Schluss eines Zwischenzeugnisses nennt, sagt wenig aus. Schwächere Varianten und was ein fehlender Ausblick bedeutet, zeigt der Abschnitt Zwischenzeugnis-Formulierungen auf der Seite zum Zwischenzeugnis.
Schlussformel prüfen: fünf Schritte für Ihren Schlusssatz
Mit diesen fünf Schritten ordnen Sie die Schlussformel in Ihrem Zeugnis selbst ein:
- Bausteine zählen: Stehen Bedauern, Dank und Zukunftswünsche da? Notieren Sie, welcher Baustein fehlt.
- Verstärkungen suchen: Ist das Bedauern verstärkt („sehr“)? Hat der Dank eine Zeitangabe und eine Wertung („stets sehr gute Zusammenarbeit“)? Steht beim Erfolg „weiterhin“?
- Mit Leistung und Verhalten vergleichen: Liegt der Schluss auf derselben Stufe wie die Leistungsformel? Zu „stets zu unserer Zufriedenheit“, einer Formel der Note 3, passt nach unserer Abstufung ein Schluss mit Dank und Wünschen. Eine Schlussformel der Note 1 unter „stets bemüht“ wäre dagegen ebenso ein Widerspruch wie bloße Wünsche unter einer Bestnote.
- Satz zur Beendigung lesen: Steht dort, von wem die Trennung ausging, zum Beispiel „auf eigenen Wunsch“?
- Zusätze prüfen: Enthalten die Wünsche einen Zusatz wie „auch Erfolg“ oder eine auffällig betonte Gesundheit? Die Tabelle zu den einzelnen Wörtern zeigt, wie belastbar solche Deutungen sind.
Der Satz-Check gibt eine erste Einordnung: Er richtet sich nach dem Bedauern und seiner Verstärkung. Ob Dank und Wünsche vollständig sind, ob der Dank wertet und ob „weiterhin“ dasteht, prüfen Sie in den Schritten 1 und 2 selbst. Auch den dritten Schritt kann er nicht leisten, weil er nur Ihre Eingabe sieht. Ob die Schlussformel zum übrigen Zeugnis passt, zeigt erst der Blick auf das Ganze.
Dafür gibt es den Zeugnis-Check. Wer sein Arbeitszeugnis prüfen lassen möchte, bekommt eine KI-gestützte Sprachanalyse: Sie geht das Zeugnis Satz für Satz durch, weist Teilnoten und Gesamtnote aus und nennt übliche Bestandteile, die fehlen. Den Schluss bewertet sie nach einer eigenen, gröberen Vorgabe und im Zusammenhang des ganzen Zeugnisses. Bei den Grundstufen ist diese Vorgabe milder als die Tabelle des Satz-Checks: Dank und Wünsche ohne Bedauern führt sie bei der Note 2, bloße Wünsche bei 3 bis 4. Ihre Note für den Schluss kann deshalb um etwa eine Note von der Tabelle abweichen. Auf Wunsch entstehen daraus ein Gegenentwurf mit Anschreiben als Vorlage und eine englische Fassung. Eine Rechtsberatung ist der Check nicht. Wie Ihre Daten dabei verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen: Schlussformel im Arbeitszeugnis
Ist die Schlussformel im Arbeitszeugnis Pflicht?
Nein. Vorgeschrieben sind Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, auf Verlangen auch zu Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Gewerbeordnung). Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers, zum Beispiel Dank für die Zusammenarbeit, gehören nach dem Bundesarbeitsgericht nicht zum erforderlichen Inhalt eines Arbeitszeugnisses (Urteil vom 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11, bestätigt am 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21).
Was gehört in eine vollständige Schlussformel?
Im Endzeugnis drei Bausteine: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und Wünsche für die Zukunft. Im Zwischenzeugnis sind es zwei: Dank und Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit. Der Satz zur Beendigung („verlässt uns auf eigenen Wunsch“) steht davor und zählt je nach Ratgeber mit.
Welche Schlussformel steht im Arbeitszeugnis für die Note 1?
Nach unserer Abstufung, der Regel-Tabelle des Satz-Checks, eine Schlussformel mit allen drei Bausteinen und verstärktem Bedauern, zum Beispiel: „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg.“ Ohne „sehr“ beim Bedauern ist es dort die Note 2. Eine einheitliche Skala gibt es nicht: Strengere Ratgeber lesen ein Bedauern mit „sehr“ erst als Note 2.
Ist ein Arbeitszeugnis ohne Schlussformel ein schlechtes Zeugnis?
Das ist umstritten. Ratgeber lesen die fehlende Schlussformel als Distanzierung, die auch gute Noten abwertet. Das Bundesarbeitsgericht hat dagegen entschieden, dass sich aus einem Zeugnis ohne Schlussformel nicht schließen lässt, der Verfasser habe seine Beurteilung relativieren wollen (Az. 9 AZR 227/11). An den Sätzen zu Leistung und Verhalten ändert der fehlende Schluss nichts. Unser Zeugnis-Check folgt bei der Gesamtnote der Lesart der Ratgeber: Ein Zeugnis mit der besten Leistungsformel, aber ohne Schlussformel, soll er eher mit 1,7 bis 2,0 einstufen als mit 1,0.
Was bedeutet „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ ohne Dank und Bedauern?
Ratgeber lesen den Satz als knappe Schlussformel und als kühlen Abschied, je nach Ratgeber mit der Note 4 oder 5. Nach unserer Abstufung ist es die Note 4. Genau dieser Satz stand 2012 vor dem Bundesarbeitsgericht unter einem Zeugnis mit überdurchschnittlicher Beurteilung. Das Gericht hielt ihn für klar und verständlich formuliert und verneinte einen Anspruch auf zusätzlichen Dank (Az. 9 AZR 227/11).
Was bedeutet es, wenn in der Schlussformel das Bedauern fehlt?
Nach unserer Abstufung liegt eine Schlussformel mit Dank und Wünschen, aber ohne Bedauern, bei der Note 3. Strengere Ratgeber nennen dafür die Note 4. In sehr guten Zeugnissen ist das Bedauern üblich, darunter fällt sein Fehlen weniger auf. Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber wirkt ein ausdrückliches Bedauern ohnehin weniger selbstverständlich als nach einer Eigenkündigung.
Kann man eine bessere Schlussformel verlangen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch darauf, dass eine Schlussformel ergänzt oder umformuliert wird. Wer mit ihr nicht einverstanden ist, kann danach nur ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen (Az. 9 AZR 227/11). Das Zeugnis endet dann ganz ohne Dank und Wünsche. Was im einzelnen Fall gilt, kann nur eine Rechtsberatung klären.
Darf der Arbeitgeber eine Schlussformel nachträglich wieder streichen?
Nicht deshalb, weil Beschäftigte in zulässiger Weise Korrekturen am Zeugnis verlangt haben. Im Fall von 2023 enthielten die ersten beiden Fassungen eines Zeugnisses Dank, Bedauern und Wünsche, die dritte nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht sah darin einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB (Versäumnisurteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22). Ob eine einmal geschriebene Schlussformel auch ohne Maßregelung stehen bleiben muss, hat das Gericht offengelassen. Ein Abweichen vom eigenen Zeugnis kann nach dem Urteil zulässig sein, wenn sachliche Gründe es rechtfertigen.
Gehört der Satz „verlässt uns auf eigenen Wunsch“ zur Schlussformel?
Er steht im selben Absatz, ist aber etwas anderes: Er nennt, wie das Arbeitsverhältnis endet. Bedauern, Dank und Wünsche drücken dagegen Empfindungen des Arbeitgebers aus. Unsere Abstufung und der Satz-Check werten nur diese drei. Manche Ratgeber zählen den Satz zur Beendigung als vierten Baustein mit.
Ist „vor allem Gesundheit“ in der Schlussformel ein Geheimcode?
Die Deutung ist umstritten. In Code-Listen steht die Wendung als Hinweis auf häufige Krankheitszeiten. Heute wird Gesundheit aber oft ohne Hintergedanken gewünscht. Plausibel ist die Deutung nur, wenn die Gesundheit auffällig betont wird und andere Wünsche fehlen. Der Satz-Check zeigt die Wendung als Hinweis ohne Note an. Der Zeugnis-Check soll die Deutung als umstritten kennzeichnen. Seine Notenskala führt die Wendung aber bei den Noten 5 bis 6, die Note für einen solchen Satz kann dort deshalb schlecht ausfallen.
Wie wird die Schlussformel ins Englische übertragen?
Sinngemäß und nicht Wort für Wort: Bedauern, Dank und Wünsche bleiben wie im deutschen Original erhalten, ohne zusätzliche Wertung. Formulierungsbeispiele für die Schlussformel stehen auf der Seite Arbeitszeugnis auf Englisch.
Was erkennt der Satz-Check an einer Schlussformel, und was nicht?
Er erkennt Bedauern, Dank und Wünsche an ihren üblichen Wörtern und nennt danach eine Note von 1 bis 4. Steht ein Bedauern da, richtet sich die Note allein nach ihm und seiner Verstärkung; ob Dank und Wünsche vollständig sind, prüft er dann nicht. Die Wendung „vor allem Gesundheit“ zeigt er als Hinweis an. Nicht erkennt er einen Dank ohne Wünsche, eine Spitze wie „auch Erfolg“ und den Schluss eines Zwischenzeugnisses. Ob die Schlussformel zum übrigen Zeugnis passt, kann er nicht beurteilen, weil er nur Ihre Eingabe sieht.
Passt Ihre Schlussformel zum übrigen Zeugnis?
Der Zeugnis-Check ordnet Leistung, Verhalten und Schluss gemeinsam ein. Die Vorschau mit der Gesamtnote ist kostenlos.