Schlechtes Arbeitszeugnis: Was Sie jetzt tun können
Kurz gesagt: Ein schlechtes Arbeitszeugnis prüfen Sie zuerst darauf, ob die Bewertung wahr ist: Ein Zeugnis darf schlecht ausfallen, wenn es stimmt, muss aber wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten (§ 109 Abs. 2 GewO). Danach bitten Sie um Berichtigung, am besten mit einem fertigen Gegenentwurf.
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Ein schlechtes Arbeitszeugnis verlangt zuerst eine nüchterne Bestandsaufnahme: Welche Sätze drücken die Note, was ist ein schlichter Fehler, und was ist eine Bewertung, die der Arbeitgeber so gemeint hat? Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie ein schwaches Zeugnis erkennen, wie Sie um eine Berichtigung bitten und konkrete Formulierungen vorschlagen, welche zeitlichen Grenzen eine Rolle spielen können und wer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts was beweisen muss. Er informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie Ihr Zeugnis üblicherweise gelesen wird, zeigt der Zeugnis-Check auf dieser Seite: Die Gesamtnote sehen Sie in der kostenlosen Vorschau.
Redaktion arbeitszeugnis-checker.de · Stand:
Arbeitszeugnis zu schlecht? Woran Sie ein schwaches Zeugnis erkennen
Ein schwaches Zeugnis erkennt man selten an einem offenen Tadel. Die Bewertung steckt in der Abstufung der Formeln, in der Reihenfolge und in dem, was fehlt. Die Tabelle nennt die Stellen, an denen ein Zeugnis üblicherweise an Wert verliert. Sie ersetzt nicht die vollständigen Übersichten: Die Skala mit der Formel je Note steht auf der Seite Arbeitszeugnis-Noten, einzelne Formulierungen und Codes finden Sie unter Arbeitszeugnis entschlüsseln.
| Signal | Beispiel | Übliche Lesart |
|---|---|---|
| Leistungsformel ohne „stets“ und ohne „voll“ | „Sie bearbeitete ihre Aufträge zu unserer Zufriedenheit.“ | Note 4 (ausreichend). Der Satz lobt nicht mehr, er stellt nur fest, dass die Arbeit erledigt wurde. |
| Einschränkung | „Er erfüllte seine Aufgaben im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit.“ | Note 5 (mangelhaft). Zusätze wie „im Wesentlichen“ oder „im Großen und Ganzen“ nehmen das Lob zurück. |
| Bemühen statt Ergebnis | „Sie war stets bemüht, ihre Aufgaben termingerecht zu erledigen.“ | Note 6 (ungenügend), in manchen Tabellen 5 bis 6. Gelobt wird der Wille, das Ergebnis bleibt unerwähnt. Mehr dazu auf der Seite zur Formel „stets bemüht“. |
| Verhaltensformel: Reihenfolge und Zeitangabe | „Ihr Verhalten gegenüber Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei.“ | „Einwandfrei“ ohne „stets“ wird üblicherweise als Note 3 gelesen. Stehen die Vorgesetzten hinten, gilt das Verhältnis zu ihnen als das schlechtere, und der Zeugnis-Check soll das mit etwa einer Note Abzug werten. Im Einzelfall kann die Reihenfolge auch Unachtsamkeit sein. |
| Knappe oder fehlende Schlussformel | „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“ | Dank und Bedauern fehlen, das wirkt nach verbreiteter Lesart kühl. Fehlt die Schlussformel ganz, lesen Ratgeber das als Distanzierung. Das Bundesarbeitsgericht zieht diesen Schluss nicht: Fehlender Dank lasse eher Rückschlüsse auf den Verfasser zu als auf die beurteilte Person (Urteil vom 11.12.2012, Az. 9 AZR 227/11 (öffnet in neuem Tab)). Wie die Abstufungen gelesen werden, zeigt die Seite Schlussformel im Arbeitszeugnis. |
| Auslassung | Das Zeugnis beschreibt die Aufgaben und bewertet die Leistung, sagt aber nichts zum Verhalten. | Fehlt ein üblicher Bestandteil, wird das als Abwertung gelesen („beredtes Schweigen“). Es kann auch schlicht ein Versehen sein. |
| Selbstverständlichkeit als einziges Lob | „Er erschien stets pünktlich zur Arbeit.“ | Abwertend nur, wenn die Pünktlichkeit für sich allein steht. In einer Reihe echter Stärken ist sie unauffällig. |
Wie stark ein einzelnes Signal wiegt, hängt vom Rest ab. Ein Satz ist ein Hinweis, mehrere Stellen in dieselbe Richtung ergeben ein Bild. Besonderes Gewicht hat die zusammenfassende Leistungsformel: Nach dem Bundesarbeitsgericht werden Zeugnisse bei einer Fülle von Bewerbungen vielfach nur überflogen, und das Augenmerk richtet sich auf die Schlussnote (Urteil vom 14.10.2003, Az. 9 AZR 12/03 (öffnet in neuem Tab)).
Im Zeugnis steht: Sie zeigte stets großes Interesse an ihren Aufgaben und war bei den Kolleginnen und Kollegen beliebt.
Klingt freundlich, bescheinigt aber kein Ergebnis: Bestätigt wird das Interesse, nicht die Leistung, und die Vorgesetzten kommen nicht vor. Abwertend wird das gelesen, wenn im selben Satz kein Ergebnis genannt ist. So wertet es auch unser Regelwerk. Wie schwer das wiegt, hängt vom Rest ab: Nennt das Zeugnis an anderer Stelle Ergebnisse und die Vorgesetzten, bleibt es bei einem einzelnen Hinweis.
Vorsicht bei angeblichen Geheimcodes: Viele Deutungen aus Listen im Internet sind umstritten, und manche Formulierung ist schlicht ein Lob. Ein Zeugnis ist nicht schon deshalb schlecht, weil ein einzelner Satz in einer solchen Liste auftaucht. Welche Deutungen als etabliert gelten und welche umstritten sind, steht ebenfalls unter Arbeitszeugnis entschlüsseln.
Wenn Sie nicht jede Stelle selbst einordnen möchten: Der Zeugnis-Check oben auf dieser Seite liest das ganze Zeugnis und zeigt in der kostenlosen Vorschau die Gesamtnote.
Fehler, missglückte Formulierung oder niedrige Bewertung: drei Fälle unterscheiden
Bevor Sie den Arbeitgeber ansprechen, lohnt es sich, die auffälligen Stellen zu sortieren. Hinter einem schwachen Zeugnis können drei verschiedene Probleme stehen, und jedes verlangt ein anderes Vorgehen.
| Art | Beispiele | Was das für Ihre Bitte bedeutet |
|---|---|---|
| Fehler in den Tatsachen | Falsches Eintritts- oder Austrittsdatum, falsche Berufsbezeichnung, eine wichtige Aufgabe oder eine Beförderung fehlt, Schreibfehler im Namen. | Sie benennen die Stelle und die richtige Angabe, am besten mit einem Beleg wie Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder Ernennungsschreiben. |
| Formulierung wirkt schlechter als gemeint | Der Verfasser lobt mit eigenen Worten und trifft dabei eine schwache Formel, etwa „zu unserer Zufriedenheit“. Oder er lässt die Schlussformel weg, weil er sie nicht für nötig hält. | Hier kann schon der Hinweis genügen, wie die Stelle üblicherweise gelesen wird, zusammen mit einem Vorschlag in der gängigen Zeugnissprache. |
| Bewertung, die Sie für zu niedrig halten | Der Arbeitgeber meint die Note so, wie sie dasteht. Sie sehen Ihre Leistung besser. | Der schwierigste Fall. Es kommt darauf an, welche Note bescheinigt ist und was sich belegen lässt. Dazu mehr im Abschnitt zur Beweislast. |
Welcher Fall vorliegt, sehen Sie dem Text nicht immer an. Nicht jeder, der ein Zeugnis schreibt, kennt die Abstufungen der Zeugnissprache. Eine Formel der Note 4 kann deshalb ein hartes Urteil sein oder ein Versehen. Im Gespräch lässt sich das am schnellsten klären.
Darf ein Arbeitszeugnis schlecht sein? Wahr, klar und wohlwollend
Ja, ein Arbeitszeugnis darf schlecht ausfallen, wenn die Bewertung wahr ist. Es muss aber wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten. Den Rahmen setzt § 109 der Gewerbeordnung (öffnet in neuem Tab). Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis mit Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen erstreckt es sich auch auf Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1). Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen, als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtlich ist (§ 109 Abs. 2).
Aus dem Zweck des Zeugnisses leitet das Bundesarbeitsgericht zwei Gebote ab: die Zeugniswahrheit und die Zeugnisklarheit (Urteil vom 14.10.2003, Az. 9 AZR 12/03). Dazu kommt das Wohlwollen. Im Interesse des beruflichen Fortkommens ist das Zeugnis wohlwollend zu fassen, und einmalige Vorfälle, die für die Person nicht kennzeichnend sind, gehören nicht hinein (Urteil vom 21.06.2005, Az. 9 AZR 352/04 (öffnet in neuem Tab)). Das Wohlwollen hat aber eine Grenze: Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (Urteil vom 18.11.2014, Az. 9 AZR 584/13 (öffnet in neuem Tab)). Daraus folgt:
- Leistungsgerecht, nicht „gut“: § 109 Gewerbeordnung begründet nach dem Bundesarbeitsgericht keinen Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis, sondern auf ein leistungsgerechtes (Az. 9 AZR 584/13).
- Der Arbeitgeber formuliert: Welche Worte er wählt, gibt ihm das Gesetz nicht vor. Er ist in der Wahl seiner Formulierungen frei, solange das Zeugnis wahr und klar bleibt. Benutzt er ein übliches Beurteilungssystem wie die Zufriedenheitsformel, ist das Zeugnis so zu lesen, wie es dieser Üblichkeit entspricht (Az. 9 AZR 12/03 und 9 AZR 352/04).
- Beurteilungsspielraum: Bei der Einschätzung der Leistung hat der Arbeitgeber einen Spielraum, und die Gerichte prüfen sie nur eingeschränkt nach (Az. 9 AZR 12/03).
- Stimmigkeit: Die Schlussnote muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein, das Zeugnis darf sich nicht selbst widersprechen. Eine bessere Endnote folgt daraus aber nur, wenn die Einzelbewertungen zwingend auf sie schließen lassen (Az. 9 AZR 12/03).
- Maßstab ist der Leser: Es kommt nicht darauf an, was der Verfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern auf die Sicht des Zeugnislesers. Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen bei ihm Vorstellungen wecken, die nicht der Wahrheit entsprechen (Az. 9 AZR 352/04).
Genügt ein Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann die Berichtigung oder Ergänzung verlangt werden, notfalls vor Gericht. Rechtlich ist das kein eigener Berichtigungsanspruch: Wer eine Korrektur verlangt, macht weiterhin die Erfüllung des Zeugnisanspruchs geltend, denn der richtet sich auf ein inhaltlich wahres Zeugnis (Az. 9 AZR 12/03).
Wer muss was beweisen? Die Note „befriedigend“ als Ausgangspunkt
Wird um die Leistungsnote gestritten, kommt es darauf an, wer was vortragen und beweisen muss. Das Bundesarbeitsgericht verteilt diese Last nach der Note, die im Zeugnis steht. Ausgangspunkt ist die Mitte der Skala: „Zur vollen Zufriedenheit“ bescheinigt eine durchschnittliche Leistung und entspricht der Note „befriedigend“. Überdurchschnittlich sind „gut“ und „sehr gut“ (Urteil vom 18.11.2014, Az. 9 AZR 584/13).
Warum „befriedigend“ im Vergleich mit anderen Zeugnissen trotzdem schwach wirken kann, steht unter Welche Note der Durchschnitt ist. Die Formel selbst und ihre Nachbarn erklärt die Seite „zur vollen Zufriedenheit“.
| Im Zeugnis steht | Verlangt wird | Wer vortragen und beweisen muss | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Eine unterdurchschnittliche Leistung, nach der Skala also schlechter als „befriedigend“ | Eine durchschnittliche Beurteilung | Der Arbeitgeber. Lässt sich nicht aufklären, ob die schlechtere Beurteilung zutrifft, geht das zu seinen Lasten. | BAG, Urteil vom 14.10.2003, Az. 9 AZR 12/03 (öffnet in neuem Tab) |
| Eine durchschnittliche Leistung: „zur vollen Zufriedenheit“, Note „befriedigend“ | „Gut“ oder „sehr gut“, zum Beispiel „stets zur vollen Zufriedenheit“ | Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer. Vorzutragen und zu beweisen sind die Tatsachen, die die bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen. | BAG, Urteil vom 18.11.2014, Az. 9 AZR 584/13 (öffnet in neuem Tab) |
Zwei Dinge stellt das Urteil von 2014 dazu klar. Erstens ändert es an dieser Verteilung nichts, welche Noten in den Zeugnissen einer Branche am häufigsten vergeben werden. Zweitens bleibt der Arbeitgeber nicht ganz außen vor: Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dargelegt, dass allein eine überdurchschnittliche Beurteilung leistungsgerecht ist, muss der Arbeitgeber die Tatsachen vortragen, die dem entgegenstehen sollen.
Die Ausgangslage hängt also davon ab, wo ein Zeugnis auf der Skala steht. Liegt die Note unter „befriedigend“, muss im Streit der Arbeitgeber seine Einschätzung untermauern. Wer von „befriedigend“ auf „gut“ kommen will, braucht selbst Tatsachen. Als Unterlagen kommen zum Beispiel in Betracht:
- ein früheres Zwischenzeugnis: Nach dem Bundesarbeitsgericht ist der Arbeitgeber beim Endzeugnis regelmäßig an den Inhalt eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses gebunden. Abweichen kann er nur, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten das rechtfertigen (Urteil vom 16.10.2007, Az. 9 AZR 248/07 (öffnet in neuem Tab)). Mehr dazu im Ratgeber zum Zwischenzeugnis
- Leistungsbeurteilungen, Protokolle von Mitarbeitergesprächen und Zielvereinbarungen mit dem Stand der Zielerreichung
- schriftliche Rückmeldungen von Vorgesetzten oder Kunden
- Belege für übertragene Verantwortung, etwa eine Beförderung, eine Vollmacht oder die Leitung eines Projekts
Ob solche Unterlagen im Streit ausreichen, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Seite kann das nicht beurteilen, und der Zeugnis-Check ebenso wenig: Er liest den Text des Zeugnisses und kennt Ihre tatsächliche Leistung nicht.
Schlechtes Arbeitszeugnis: Was tun? Die fünf Schritte
Wer ein schlechtes Arbeitszeugnis berichtigen lassen möchte, wendet sich üblicherweise zuerst an den Arbeitgeber selbst und nicht an ein Gericht. Wie Sie dabei vorgehen und wie ein fertiger Gegenentwurf mit Anschreiben die Bitte erleichtert, beschreibt die Seite Arbeitszeugnis ändern lassen. Ein gängiger Ablauf sieht so aus:
- Stellen markieren: Gehen Sie das Zeugnis Satz für Satz durch und notieren Sie jede Stelle, die geändert werden soll. Ordnen Sie jede einem der drei Fälle zu: Tatsachenfehler, missglückte Formulierung oder zu niedrige Bewertung.
- Vorschlag und Begründung notieren: Schreiben Sie zu jeder Stelle auf, was stattdessen dort stehen soll und worauf Sie sich stützen. Je konkreter der Vorschlag, desto leichter kann der Arbeitgeber ihn übernehmen.
- Gespräch suchen: Sprechen Sie die Person an, die das Zeugnis verfasst oder unterschrieben hat, oder die Personalabteilung. Bleiben Sie sachlich: Es geht darum, wie das Zeugnis gelesen wird, nicht um Vorwürfe.
- Schriftlich um Berichtigung bitten: Fassen Sie Ihre Bitte schriftlich zusammen und fügen Sie die Formulierungsvorschläge bei. So ist festgehalten, was Sie wann beanstandet haben. Wo eine Ausschlussfrist gilt, kann es auf die schriftliche Geltendmachung ankommen. Ob eine höflich formulierte Bitte als Geltendmachung im Sinne einer Ausschlussfrist genügt, ist eine Rechtsfrage. Läuft bei Ihnen möglicherweise eine solche Frist, lassen Sie das vorher klären. Mehr dazu im Abschnitt zu den zeitlichen Grenzen.
- Bei Ablehnung rechtlich klären lassen: Lehnt der Arbeitgeber ab oder reagiert er nicht, bleibt der Weg zum Arbeitsgericht. Wie die Aussichten stehen, ist eine Frage für eine Rechtsberatung.
Manchmal ist dabei von einem „Widerspruch“ gegen das Zeugnis die Rede. Ein förmliches Widerspruchsverfahren, wie man es von Behördenbescheiden kennt, sieht § 109 Gewerbeordnung nicht vor. Gemeint ist die Aufforderung an den Arbeitgeber, das Zeugnis zu berichtigen oder zu ergänzen.
Eine naheliegende Sorge ist, dass das Zeugnis nach einer Beanstandung an anderer Stelle schlechter wird. Dem hat das Bundesarbeitsgericht Grenzen gesetzt. Der Arbeitgeber ist an den Inhalt eines erteilten Zeugnisses grundsätzlich gebunden. Stellt er auf ein berechtigtes Berichtigungsverlangen hin ein neues Zeugnis aus, darf er Teile, die nicht beanstandet wurden, nicht grundlos ändern. Von seiner Beurteilung abrücken kann er nur, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine andere Beurteilung rechtfertigen (Urteil vom 21.06.2005, Az. 9 AZR 352/04).
In einem 2023 entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber in der dritten Fassung eines Zeugnisses die Dankes- und Wunschformel weggelassen, die in den ersten beiden Fassungen noch stand. Zuvor hatte die Arbeitnehmerin Korrekturen verlangt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB (öffnet in neuem Tab): Der Arbeitgeber darf es nicht zum Anlass für eine Verschlechterung nehmen, dass die Arbeitnehmerin in zulässiger Weise Korrekturen verlangt hat. Abweichen kann er nach der Entscheidung nur, wenn sachliche Gründe das als angemessen erscheinen lassen (Versäumnisurteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22 (öffnet in neuem Tab)).
Formulierungsvorschläge: So benennen Sie konkret, was sich ändern soll
Eine Bitte um Berichtigung ist leichter zu erfüllen, wenn sie die Stelle wörtlich zitiert und den gewünschten Wortlaut gleich mitliefert. „Bitte bewerten Sie mich besser“ lässt offen, was gemeint ist. Die Tabelle zeigt an erfundenen Beispielen, wie Original und Vorschlag nebeneinanderstehen können.
| Im Zeugnis steht | Möglicher Vorschlag | Was sich dadurch ändert |
|---|---|---|
| „Sie erledigte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“ | „Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“ | Die Zeitangabe kommt hinzu: Aus der Note 3 (befriedigend) wird die Note 2 (gut). |
| „Sein Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei.“ | „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden war stets einwandfrei.“ | Die Formel steigt durch die Zeitangabe von der Note 3 auf die Note 2. Die übliche Reihenfolge nimmt zusätzlich den Hinweis auf ein schlechteres Verhältnis zu den Vorgesetzten weg. Der Zeugnis-Check soll die vertauschte Reihenfolge mit etwa einer Note Abzug werten. |
| „Er war stets bemüht, seine Aufgaben sorgfältig zu erledigen.“ | „Er erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und zuverlässig.“ | Bescheinigt wird das Ergebnis und nicht mehr nur die Absicht. |
| „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“ | „Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit, bedauern ihr Ausscheiden und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“ | Vollständige Schlussformel mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen. Hier bleibt es bei einer Bitte: Einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel verneint das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21 (öffnet in neuem Tab)). |
| Die Aufgabenliste endet mit der Sachbearbeitung. Die spätere Teamleitung fehlt. | „Ab Januar 2023 leitete sie das Team Auftragsabwicklung.“ | Eine Tatsache wird ergänzt. Vorschlagen sollten Sie nur, was zutrifft und sich belegen lässt. |
Zwei Regeln ergeben sich aus dem Maßstab oben. Bleiben Sie bei der Wahrheit: keine Aufgaben, Erfolge oder Zahlen, die es nicht gab. Und bleiben Sie stimmig: Leistung, Verhalten und Schlussformel sollten auf derselben Stufe liegen, denn eine Bestnote in der Leistungsformel neben mittelmäßigen Einzelbewertungen wirkt widersprüchlich.
Welche Formel für welche Note steht, zeigen die Seiten zu den einzelnen Formeln, etwa „zur vollen Zufriedenheit“ und „stets zu unserer Zufriedenheit“. Einen einzelnen Satz können Sie mit dem kostenlosen Satz-Check unter Arbeitszeugnis entschlüsseln einordnen.
Wie lange lässt sich eine Berichtigung verlangen? Ausschlussfrist, Verwirkung, Verjährung
Eine eigene Frist für das Berichtigungsverlangen nennt § 109 Gewerbeordnung nicht. Das heißt nicht, dass man beliebig lange warten kann. Drei Grenzen kommen allgemein in Betracht:
| Grenze | Was sie bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|
| Ausschlussfrist | Tarifverträge und Arbeitsverträge können bestimmen, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Für tarifliche Ausschlussfristen hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Zeugnisanspruch ihnen unterliegt. Im entschiedenen Fall betrug die Frist sechs Monate, und der Arbeitgeber musste schriftlich zur Erfüllung aufgefordert werden. | BAG, Urteil vom 04.10.2005, Az. 9 AZR 507/04 (öffnet in neuem Tab) (zu § 70 des Bundes-Angestelltentarifvertrags). Zu Fristen im Arbeitsvertrag: Ratgeber der IG Metall zum Arbeitszeugnis (öffnet in neuem Tab) (Stand 4. Oktober 2026) |
| Verwirkung | Der Zeugnisanspruch kann verwirken. Das setzt voraus, dass er längere Zeit nicht ausgeübt wurde und der Arbeitgeber deshalb überzeugt sein durfte, er werde nicht mehr geltend gemacht, sodass ihm die Erfüllung nicht mehr zuzumuten ist. Eine feste Zahl von Monaten nennt das Urteil nicht. Es kommt auf die Umstände an. | BAG, Urteil vom 04.10.2005, Az. 9 AZR 507/04 (öffnet in neuem Tab) |
| Verjährung | Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ein sicheres Zeitfenster ist das nicht, weil Ausschlussfrist und Verwirkung früher greifen können. | § 195 BGB (öffnet in neuem Tab) |
Die Verwirkung hängt nicht an der Verjährungsfrist und kann lange vor Ablauf der drei Jahre eintreten. Ein Beispiel: Das Landesarbeitsgericht Köln hielt das Verlangen, ein Zwischenzeugnis zu berichtigen, für verwirkt. Die Arbeitnehmerin hatte ihre Einwände zunächst mit Nachdruck verfolgt und die Sache nach der Ablehnung des Arbeitgebers ein Jahr lang ruhen lassen. Zwölf Monate reichten dem Gericht für das Zeitmoment grundsätzlich aus. Es verwies dabei auf ältere Entscheidungen, in denen schon kürzere Zeiträume eine Rolle spielten (Urteil vom 08.02.2000, Az. 13 Sa 1050/99 (öffnet in neuem Tab)). Die Zeit allein genügt aber nicht: Hinzu kamen Umstände, aus denen der Arbeitgeber schließen durfte, die Angelegenheit sei erledigt.
Welche dieser Grenzen im Einzelfall gilt, steht nicht im Zeugnis, sondern im Arbeitsvertrag und in einem Tarifvertrag, falls einer anwendbar ist. Ob eine dort geregelte Ausschlussfrist den Zeugnisanspruch erfasst und wann sie zu laufen beginnt, hängt vom Wortlaut ab und ist eine Frage für eine Rechtsberatung.
Als Faustregel genügt: Lesen Sie das Zeugnis, sobald Sie es erhalten, und melden Sie sich zeitnah, wenn etwas nicht stimmt. Dafür spricht auch ein praktischer Grund: Mit der Zeit können Ansprechpersonen wechseln, und die Erinnerung an Ihre Arbeit verblasst.
Was der Gegenentwurf des Zeugnis-Checks leistet und was nicht
Der Zeugnis-Check auf dieser Seite ist eine KI-gestützte Sprachanalyse. Die kostenlose Vorschau zeigt die Gesamtnote. Die vollständige Analyse ordnet jeden wertenden Satz ein und benennt fehlende Bestandteile und Widersprüche. Sie ist kostenpflichtig, ebenso der Gegenentwurf und die englische Fassung. Die Preise stehen in der Preisübersicht auf der Seite Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Der Gegenentwurf ist Ihr Zeugnis in einer verbesserten Fassung, gedacht als Formulierungsvorschlag für den Arbeitgeber. Dazu gehört ein kurzes Anschreiben als Vorlage. Beides erstellt die KI nach festen Vorgaben. Was diese Vorgaben vorsehen und wo die Grenzen liegen:
| Das sehen die Vorgaben vor | Das leistet der Gegenentwurf nicht |
|---|---|
| Aufbau, Tätigkeiten, Namen und Daten sollen wie im Original bleiben. | Er soll keine Tatsachen ergänzen: Auf neue Zahlen wird der Entwurf automatisch geprüft, alles Übrige ist Vorgabe an die KI. Fehlt im Original eine Aufgabe, ein Erfolg oder eine Zahl, tragen Sie sie selbst nach, und streichen Sie, was nicht stimmt. |
| Die bewertenden Formulierungen werden auf ein gutes bis sehr gutes Niveau gehoben, stimmig über Leistung, Verhalten und Schluss. | Er beurteilt nicht, ob dieses Niveau Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht oder ob es sich durchsetzen ließe. |
| Sätze mit versteckter Kritik werden ersetzt, und eine vollständige Schlussformel kommt hinzu. | Er ist keine rechtliche Prüfung und keine Rechtsberatung, und er ersetzt nicht Ihr eigenes Gegenlesen: Der Text entsteht automatisch und kann Fehler enthalten. |
| Das Anschreiben bittet höflich um Anpassung und verweist auf den beigefügten Vorschlag. Fristsetzungen und rechtliche Hinweise sind nicht vorgesehen. | Das Anschreiben ist als Bitte formuliert, nicht als förmliche Aufforderung. Ob es als Geltendmachung im Sinne einer Ausschlussfrist genügt, beurteilt der Check nicht. |
Wichtig für die Erwartung: Der Gegenentwurf hebt die Bewertung durchgehend an, ohne Ihre tatsächliche Leistung zu kennen. Er ist deshalb ein Vorschlag und keine Forderung, und der Arbeitgeber darf eigene Worte wählen. Passen Sie ihn an, wo er mehr bescheinigt, als Sie belegen können.
Für Bewerbungen im Ausland gibt es zusätzlich eine englische Fassung. Sie überträgt die Bewertung sinngemäß und macht ein schwaches Zeugnis nicht besser. Mehr dazu steht unter Arbeitszeugnis auf Englisch.
Zu Ihren Daten in Kürze: Die Texterkennung läuft in Ihrem Browser, die Datei bleibt auf Ihrem Gerät. Der ausgelesene Text geht mit den darin enthaltenen Namen an unseren Server. Dort werden erkannte Namen, Firmen, Orte und Datumsangaben durch Platzhalter ersetzt, bevor der Text an die KI geht. Die Erkennung arbeitet automatisch und kann einzelne Angaben übersehen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Wann fachlicher Rat sinnvoll ist
Eine Sprachanalyse zeigt, wie ein Zeugnis gelesen wird. Ob und wie sich eine Änderung durchsetzen lässt, ist eine Rechtsfrage. Fachlicher Rat liegt vor allem in diesen Situationen nahe:
- Der Arbeitgeber lehnt die Berichtigung ab oder reagiert nicht.
- Im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag steht eine Ausschlussfrist, und unklar ist, ob und bis wann sie läuft.
- Es geht um eine bessere Note als „befriedigend“, für die im Streit Tatsachen vorzutragen und zu beweisen wären.
- Das Zeugnis enthält offen abwertende Aussagen oder Angaben, die nach Ihrer Auffassung nicht hineingehören.
- Das Zeugnis ist Teil einer größeren Auseinandersetzung, etwa um eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.
Ansprechpartner sind Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und, wenn Sie Mitglied sind, Ihre Gewerkschaft. Gibt es einen Betriebsrat, kann auch er eine erste Anlaufstelle sein. Die IG Metall etwa schreibt auf ihrer Internetseite, dass sie ihren Mitgliedern bei Fragen zur Seite steht und bei der Prüfung des Arbeitszeugnisses hilft (Stand 4. Oktober 2026). Was die einzelnen Wege leisten, vergleicht die Seite Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Einige allgemeine Angaben zum Gerichtsweg: Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und über Arbeitspapiere sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitsgerichtsgesetz (öffnet in neuem Tab)). Vor dem Arbeitsgericht, also in der ersten Instanz, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen oder sich vertreten lassen (§ 11 Abs. 1 und 2 Arbeitsgerichtsgesetz (öffnet in neuem Tab)). Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht müssen sie sich durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Zugelassen sind dort neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch Gewerkschaften für ihre Mitglieder (§ 11 Abs. 4). Im ersten Rechtszug hat auch die Partei, die gewinnt, keinen Anspruch darauf, dass ihr die Kosten für eine Anwältin oder einen Anwalt erstattet werden (§ 12a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (öffnet in neuem Tab)).
Häufige Fragen: Schlechtes Arbeitszeugnis
Muss ich ein schlechtes Arbeitszeugnis hinnehmen?
Nicht, wenn es den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Ein Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein (§ 109 Abs. 2 Gewerbeordnung) und nach der Rechtsprechung wahr und wohlwollend. Entspricht es dem nicht, kann die Berichtigung oder Ergänzung verlangt werden, notfalls vor Gericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.10.2003, Az. 9 AZR 12/03). Ein Zeugnis, das die Leistung zutreffend bewertet, aber schlechter ausfällt als erhofft, ist dagegen nicht fehlerhaft.
Kann ich gegen mein Arbeitszeugnis Widerspruch einlegen?
Einen förmlichen Widerspruch mit eigenem Verfahren sieht § 109 Gewerbeordnung nicht vor. Gemeint ist die Aufforderung an den Arbeitgeber, das Zeugnis zu berichtigen oder zu ergänzen. Wie das abläuft, steht im Abschnitt Was tun? Die fünf Schritte.
Ist mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht?
Das steht selten in einem Satz, sondern in der Abstufung der Formeln, der Reihenfolge und dem, was fehlt. Die sieben Signale im Abschnitt Woran Sie ein schwaches Zeugnis erkennen geben eine erste Orientierung. Das ganze Zeugnis ordnet der Zeugnis-Check oben auf dieser Seite ein: Die Gesamtnote sehen Sie in der kostenlosen Vorschau.
Wie bitte ich den Arbeitgeber um eine Änderung?
Üblich ist, die beanstandeten Stellen wörtlich zu zitieren, den gewünschten Wortlaut mitzuliefern und den Arbeitgeber erst im Gespräch, dann schriftlich um Berichtigung zu bitten. Die fünf Schritte stehen im Abschnitt Was tun? Die fünf Schritte, Beispiele unter Formulierungsvorschläge.
Bis wann muss ich die Änderung verlangen?
Eine eigene Frist nennt § 109 Gewerbeordnung nicht. Lange vor der Verjährung nach drei Jahren (§ 195 BGB) können die Verwirkung und eine Ausschlussfrist aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag greifen; im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall waren es nach einem Tarifvertrag sechs Monate (Urteil vom 04.10.2005, Az. 9 AZR 507/04). Einzelheiten stehen im Abschnitt Wie lange lässt sich eine Berichtigung verlangen?. Welche Grenze in Ihrem Fall gilt, kann nur eine Rechtsberatung klären.
Muss der Arbeitgeber mir ein gutes Zeugnis ausstellen?
Nein. Nach dem Bundesarbeitsgericht begründet § 109 Gewerbeordnung keinen Anspruch auf ein „gutes“ oder „sehr gutes“ Zeugnis, sondern auf ein leistungsgerechtes (Urteil vom 18.11.2014, Az. 9 AZR 584/13). Wer im Streit um die Note was beweisen muss, steht im Abschnitt Wer muss was beweisen?.
Mein Zeugnis ist „befriedigend“: Ist das schon zu schlecht?
Rechtlich ist „befriedigend“ die Mitte der Skala und bescheinigt eine durchschnittliche Leistung (Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 584/13). Im Vergleich mit anderen Zeugnissen kann die Note trotzdem schwach wirken. Warum, erklärt der Abschnitt Welche Note der Durchschnitt ist. Ob die Note zu Ihrer Leistung passt, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Darf der Arbeitgeber das Zeugnis verschlechtern, wenn ich eine Korrektur verlange?
Grundlos nicht. Nach dem Bundesarbeitsgericht darf der Arbeitgeber nicht beanstandete Teile nicht grundlos ändern (Urteil vom 21.06.2005, Az. 9 AZR 352/04) und es nicht zum Anlass für eine Verschlechterung nehmen, dass Korrekturen in zulässiger Weise verlangt wurden (Versäumnisurteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22). Mehr dazu steht am Ende des Abschnitts Was tun? Die fünf Schritte.
Muss der Arbeitgeber meinen Formulierungsvorschlag übernehmen?
Nein. Der Arbeitgeber ist in der Wahl seiner Formulierungen frei, solange das Zeugnis wahr, klar und verständlich ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2005, Az. 9 AZR 352/04). Ein konkreter Vorschlag zeigt ihm aber genau, was gemeint ist, und lässt sich leichter übernehmen als eine allgemeine Bitte um eine bessere Bewertung.
Kann ich Dank, Bedauern und gute Wünsche am Ende des Zeugnisses verlangen?
Einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel verneint das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21). Sie können darum bitten; wie die Formel gelesen wird, steht auf der Seite Schlussformel im Arbeitszeugnis.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gegenentwurf und einer Berichtigung?
Die Berichtigung nimmt der Arbeitgeber vor: Er stellt ein geändertes Zeugnis aus. Der Gegenentwurf ist ein Vorschlag dafür, also ein vollständig ausformulierter Zeugnistext, den Sie dem Arbeitgeber mit einem Anschreiben geben können. Ob und wie weit er ihn übernimmt, entscheidet der Arbeitgeber.
Kann der Zeugnis-Check sagen, welche Note mir zusteht?
Nein. Der Check liest den Text und zeigt, wie das Zeugnis üblicherweise verstanden wird. Ihre tatsächliche Leistung kennt er nicht, und eine rechtliche Bewertung nimmt er nicht vor. Er ist eine KI-gestützte Sprachanalyse und keine Rechtsberatung.
Brauche ich für die Berichtigung eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für die Bitte an den Arbeitgeber und für die erste Instanz ist das nicht vorgeschrieben: Vor dem Arbeitsgericht können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz). Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht müssen sie sich vertreten lassen (§ 11 Abs. 4). Ob es in Ihrer Lage sinnvoll ist, ohne Vertretung vorzugehen, hängt vom Einzelfall ab. Situationen, in denen fachlicher Rat naheliegt, nennt der Abschnitt Wann fachlicher Rat sinnvoll ist.
Schlechtes Zwischenzeugnis: Was tun?
Um eine Änderung bitten können Sie beim Zwischenzeugnis genauso, und die Signale für ein schwaches Zeugnis sind dieselben. Ob die Regeln zu Berichtigung und Beweislast dort in gleicher Weise gelten, sagt § 109 Gewerbeordnung nicht ausdrücklich, denn er regelt das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; das ist eine Frage für eine Rechtsberatung. Schwächen sprechen Sie besser jetzt an als erst beim Endzeugnis: Nach dem Bundesarbeitsgericht ist der Arbeitgeber beim Endzeugnis regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden (Urteil vom 16.10.2007, Az. 9 AZR 248/07). Besonderheiten wie Zeitform und Schluss erklärt der Ratgeber zum Zwischenzeugnis.
Wie schlecht ist Ihr Zeugnis wirklich?
Die kostenlose Vorschau des Zeugnis-Checks zeigt die Gesamtnote.