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Zwischenzeugnis: Anspruch, Anfordern, Muster und Formulierungen

Kurz gesagt: Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt es nicht; nach dem Bundesarbeitsgericht können Sie es verlangen, wenn Sie aus einem triftigen Grund darauf angewiesen sind, etwa bei einer Bewerbung oder einem Wechsel der Führungskraft (Az. 7 AZR 933/13).

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Ein Zwischenzeugnis beschreibt Ihre Aufgaben und bewertet in der qualifizierten Form Leistung und Verhalten, während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es wird für Bewerbungen gebraucht, vor einem Wechsel der Führungskraft oder nach einer Kündigung, und es wirkt später auf das Endzeugnis. Diese Seite erklärt, wann Sie es verlangen können, wie Sie es anfordern und woran Sie ein gutes Zwischenzeugnis erkennen. Sie gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Redaktion arbeitszeugnis-checker.de · Stand:

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das der Arbeitgeber ausstellt, während das Arbeitsverhältnis noch besteht. Es reicht bis zum Tag der Ausstellung.

Vom Endzeugnis unterscheidet es sich in drei Punkten:

  • Zeitform: Es steht in der Gegenwart („erledigt“, „ist tätig“), weil die Tätigkeit andauert.
  • Anlass statt Beendigungsgrund: Wo das Endzeugnis sagt, warum jemand geht, kann das Zwischenzeugnis nennen, warum es ausgestellt wird.
  • Schluss: Der Dank bleibt. An die Stelle von Bedauern und Zukunftswünschen tritt der Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit.

Die Notenformeln sind dieselben wie im Endzeugnis.

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis: Wann ein triftiger Grund vorliegt

Das Gesetz regelt nur das Zeugnis am Ende: Nach § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (öffnet in neuem Tab) (GewO) hat der Arbeitnehmer „bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses“ Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Für das Zwischenzeugnis fehlt eine solche Vorschrift. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu festgehalten: Die Voraussetzungen sind gesetzlich nicht geregelt. Gibt es keine tarifliche Regelung, kann sich die Pflicht des Arbeitgebers als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Sie setzt voraus, dass der Arbeitnehmer aus einem triftigen Grund auf ein Zwischenzeugnis angewiesen ist (BAG, Urteil vom 4. November 2015, Az. 7 AZR 933/13 (öffnet in neuem Tab), Rn. 39).

Was „triftig“ bedeutet, hat das BAG für eine Tarifbestimmung so umschrieben: jeder Grund, der bei verständiger Betrachtung den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis als berechtigt erscheinen lässt. Das ist der Fall, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den Erfolg zu fördern, der mit ihm angestrebt wird. Bei der Auslegung ist nach dem BAG „nicht kleinlich“ vorzugehen (Urteil vom 1. Oktober 1998, Az. 6 AZR 176/97 (öffnet in neuem Tab)). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat dieselbe Umschreibung für den Anspruch als vertragliche Nebenpflicht verwendet (Urteil vom 4. März 2026, Az. 5 SLa 495/25 (öffnet in neuem Tab), Rn. 30 und 31; die Revision wurde zugelassen).

Ein Grund muss aber genannt werden: Ein Antrag ohne jegliche Begründung reicht nach dem LAG Köln nicht aus (Rn. 36). Als Beispiel für Umstände, die Zweifel am genannten Grund wecken, nennt das Gericht mit Verweis auf das BAG den Fall, dass der Antrag nur gestellt wurde, um ein Begehren nach Höhergruppierung zu belegen (Rn. 37).

Manche Tarifverträge regeln den Anspruch ausdrücklich. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) heißt es in § 35 Abs. 2: „Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).“ Der TVöD gilt für Tarifbeschäftigte des Bundes und kommunaler Arbeitgeber (§ 1 Abs. 1 TVöD), nicht für den gesamten öffentlichen Dienst. Auch Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können eine Regelung enthalten. Sehen Sie zuerst in diese Unterlagen.

Allgemeine Information: Ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht und wie er durchzusetzen ist, hängt von Vertrag, Tarifbindung und Umständen ab. Das kann nur eine Rechtsberatung klären, zum Beispiel durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.

Gründe für ein Zwischenzeugnis: Welche Anlässe anerkannt sind

Ob ein Anlass als triftiger Grund reicht, entscheiden Gerichte für den einzelnen Fall. Aus veröffentlichten Urteilen lassen sich diese Gründe belegen:

Gründe für ein Zwischenzeugnis in veröffentlichten Urteilen
AnlassWas das Gericht dazu sagtFundstelle
Bevorstehendes Ende des ArbeitsverhältnissesTriftiger Grund, wenn das Zwischenzeugnis für Bewerbungen benötigt wird.BAG, Urteil vom 4. November 2015, Az. 7 AZR 933/13 (öffnet in neuem Tab), Rn. 39
Gerichtlicher Streit über die BeendigungTriftiger Grund. Der Anspruch entfällt erst, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist.BAG, Az. 7 AZR 933/13 (öffnet in neuem Tab), Rn. 39
Ausscheiden eines langjährigen VorgesetztenTriftiger Grund, wenn der Angestellte ihm über mehrere Jahre unmittelbar fachlich unterstellt war. Entschieden für eine Tarifbestimmung, deren Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart war.BAG, Urteil vom 1. Oktober 1998, Az. 6 AZR 176/97 (öffnet in neuem Tab)
Bewerbung aus ungekündigter StellungAuch wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht absehbar bevorsteht, kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden, wenn sich der Arbeitnehmer anderweitig bewerben will. Die Revision wurde zugelassen.LAG Köln, Urteil vom 4. März 2026, Az. 5 SLa 495/25 (öffnet in neuem Tab), Rn. 32

Weitere Anlässe kommen in Betracht, ohne dass auf dieser Seite ein Urteil dazu genannt ist. Ob ein Gericht sie im Einzelfall als triftigen Grund anerkennt, ist damit nicht gesagt:

  • Versetzung oder neue Aufgaben: Wechsel der Abteilung, des Standorts oder des Tätigkeitsbereichs.
  • Betriebsübergang oder Umstrukturierung: wenn der Betrieb verkauft, zusammengelegt oder neu geordnet wird.
  • Längere Unterbrechung: vor Elternzeit, Sabbatical oder einer längeren Freistellung.
  • Weiterbildung: für die Bewerbung um ein Studium oder eine Fortbildung.
  • Nachweis gegenüber Dritten: wenn eine Behörde oder eine Bank einen Nachweis über die Beschäftigung verlangt.

Zwischenzeugnis beim Vorgesetztenwechsel

Beim Wechsel der Führungskraft ist ein Zwischenzeugnis besonders nützlich: Wer Ihre Arbeit über Jahre begleitet hat, kann sie beurteilen. Eine neue Führungskraft kennt nur die Zeit danach.

Das BAG hat diesen Anlass anerkannt: Das Ausscheiden eines Vorgesetzten, dem der Angestellte über mehrere Jahre unmittelbar fachlich unterstellt war, ist ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis (Urteil vom 1. Oktober 1998, Az. 6 AZR 176/97, zu § 61 Abs. 2 BAT-KF). Zur Begründung heißt es dort, eine langjährige Zusammenarbeit könne am besten von den mitwirkenden Personen dargestellt und gewürdigt werden. Das Urteil betraf eine Tarifbestimmung, deren Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart war. Ob es sich auf Ihren Fall übertragen lässt, hängt von Ihren Umständen ab.

Für die Praxis heißt das:

  • Früh fragen: am besten, sobald der Wechsel feststeht und die bisherige Führungskraft noch im Haus ist.
  • Beurteilung durch die bisherige Führungskraft: Bitten Sie darum, dass sie die Beurteilung verfasst oder daran mitwirkt.
  • Anlass ins Zeugnis: Der Vorgesetztenwechsel kann als Anlass im Text stehen. Er sagt nichts über Wechselabsichten.

Im Zeugnis steht: Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Muster wegen eines Wechsels in der Abteilungsleitung erstellt.

Im Klartext:

Ein sachlicher Anlass. Er erklärt, warum das Zeugnis jetzt ausgestellt wird, und legt keinen Schluss auf eine Bewerbung nahe.

Zwischenzeugnis nach einer Kündigung

Nach einer ordentlichen Kündigung läuft bis zum letzten Arbeitstag die Kündigungsfrist. Wer sich in dieser Zeit bewirbt, braucht ein Zeugnis, bevor das Endzeugnis vorliegt. Diesen Fall, die bevorstehende Beendigung, nennt das BAG ausdrücklich als triftigen Grund (erste Zeile der Tabelle oben).

Dasselbe Urteil nennt die zeitliche Grenze: Nach Ablauf der Kündigungsfrist oder nach dem Ende eines befristeten Vertrags kann grundsätzlich nur noch ein Abschlusszeugnis verlangt werden (BAG, Az. 7 AZR 933/13, Rn. 39). Die Ausnahme ist der Rechtsstreit über die Beendigung aus der zweiten Tabellenzeile.

Wo der TVöD gilt, gibt es zusätzlich das vorläufige Zeugnis: Bei bevorstehender Beendigung können Beschäftigte ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (§ 35 Abs. 3 TVöD).

Ein Zwischenzeugnis aus dieser Zeit wirkt auf das Endzeugnis, das kurz darauf folgt (siehe den Abschnitt zur Bindung weiter unten). Lesen Sie es deshalb so genau, als wäre es schon das endgültige.

Zwischenzeugnis anfordern: Vorgehen, Frist und Musterschreiben

  1. Unterlagen ansehen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen können regeln, wann ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann.
  2. Anlass benennen: Nennen Sie einen konkreten Grund, zum Beispiel den Wechsel der Führungskraft oder eine Versetzung.
  3. Schriftlich anfragen: Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung genügt, die Führungskraft in Kopie. So ist der Zeitpunkt der Anfrage belegt.
  4. Qualifizierte Form verlangen: Schreiben Sie ausdrücklich „qualifiziertes Zwischenzeugnis“, also mit Bewertung von Leistung und Verhalten.
  5. Datum nennen: Bitten Sie um die Ausstellung bis zu einem bestimmten Tag.
  6. Zuarbeiten: Eine Liste Ihrer Aufgaben, Projekte und Ergebnisse erleichtert dem Arbeitgeber die Arbeit und verhindert, dass etwas Wichtiges fehlt.
  7. Lesen, bevor Sie es ablegen: Prüfen Sie Aufgaben, Zeitform und Formulierungen, solange sich noch etwas ändern lässt.

So kann die Anfrage aussehen. Als Betreff eignet sich „Bitte um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis“. Die eckigen Klammern sind Platzhalter, den Anlass ersetzen Sie durch Ihren eigenen:

Im Zeugnis steht: Sehr geehrte Frau [Name], zum [Datum] übernimmt Herr [Name] die Leitung unserer Abteilung. Frau [Name], mit der ich seit vier Jahren zusammenarbeite, wechselt in einen anderen Bereich. Aus diesem Anlass bitte ich Sie um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, das meine Aufgaben beschreibt und meine Leistung und mein Verhalten bewertet. Ich würde mich freuen, wenn ich das Zeugnis bis zum [Datum] erhalten könnte. Eine Übersicht meiner aktuellen Aufgaben und Projekte füge ich bei. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]

Im Klartext:

Der Text nennt der Reihe nach den Anlass, die Bitte um die qualifizierte Form, einen Termin und die Zuarbeit. Er steht in einem Stück, damit Sie ihn als Ganzes in eine E-Mail kopieren können.

Frist: Eine gesetzliche Frist für das Zwischenzeugnis gibt es nicht, denn schon die Voraussetzungen des Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt (BAG, Az. 7 AZR 933/13, Rn. 39). Wo der TVöD gilt, sind Zeugnisse „unverzüglich“ auszustellen (§ 35 Abs. 4 TVöD). Der Begriff ist in § 121 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab) als „ohne schuldhaftes Zögern“ umschrieben. Außerhalb solcher Regelungen kommt es auf den Einzelfall an. Nennen Sie deshalb selbst ein Datum, das zum Anlass passt, etwa den letzten Arbeitstag der bisherigen Führungskraft oder das Ende einer Bewerbungsfrist.

Bleibt die Anfrage unbeantwortet, erinnern Sie schriftlich und nennen ein neues Datum. Hilft das nicht, sind der Betriebsrat, Ihre Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung die nächsten Ansprechpartner.

Qualifiziertes Zwischenzeugnis: Inhalt und Unterschied zum einfachen

Das Gesetz kennt beim Zeugnis zwei Formen (§ 109 Abs. 1 GewO): Das einfache Zeugnis enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis erstreckt sich darüber hinaus auf Leistung und Verhalten, der Arbeitnehmer kann es verlangen. Die Vorschrift betrifft das Zeugnis bei Beendigung. Die beiden Begriffe werden aber ebenso für das Zwischenzeugnis verwendet: In dem Fall, über den das LAG Köln am 4. März 2026 entschieden hat (Az. 5 SLa 495/25), ging es um ein „qualifiziertes Zwischenzeugnis“.

Einfaches und qualifiziertes Zwischenzeugnis im Vergleich
InhaltEinfaches ZwischenzeugnisQualifiziertes Zwischenzeugnis
Person, Position, Beschäftigung seitjaja
Beschreibung der Tätigkeitjaja
Beurteilung der Leistungneinja, mit zusammenfassender Zufriedenheitsformel
Beurteilung des Verhaltensneinja, gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, gegebenenfalls Kunden
Wofür es sich eignetals Nachweis, dass und als was Sie beschäftigt sindfür Bewerbungen

Die einfache Form genügt, wenn nur die Beschäftigung belegt werden soll. Für Bewerbungen eignet sich die qualifizierte Form, weil nur sie Leistung und Verhalten bewertet. Ein einfaches Zeugnis an einer Stelle, an der ein qualifiziertes zu erwarten wäre, wird leicht als Zeichen gelesen, dass es wenig Gutes zu sagen gab. Ob das zutrifft, hängt davon ab, ob die einfache Form gewünscht war. Schreiben Sie das Wort „qualifiziert“ deshalb ausdrücklich in Ihre Anfrage.

Aufbau des Zwischenzeugnisses

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis folgt derselben Reihenfolge wie das Endzeugnis:

  1. Überschrift: „Zwischenzeugnis“.
  2. Einleitung: Name, Eintrittsdatum und Position.
  3. Tätigkeitsbeschreibung: Aufgaben, Verantwortung und Entwicklung.
  4. Leistungsbeurteilung: Arbeitsbereitschaft, Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitserfolg, bei Führungskräften auch die Führungsleistung.
  5. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung: die Zufriedenheitsformel, an der die Leistungsnote abgelesen wird.
  6. Verhaltensbeurteilung: gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, gegebenenfalls Kunden.
  7. Anlass: warum das Zwischenzeugnis ausgestellt wird.
  8. Schluss: Dank und Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit.
  9. Ort, Datum und Unterschrift.

Fehlt ein üblicher Bestandteil, fällt das geübten Leserinnen und Lesern auf.

ArbeitszeugnisAufbau
  1. 1Überschrift und EinleitungName, Position, Zeitraum
  2. 2TätigkeitsbeschreibungAufgaben und Verantwortung
  3. 3Leistungsbeurteilung (zählt für die Note)Fachwissen, Arbeitsweise, Zufriedenheitsformel
  4. 4Verhaltensbeurteilung (zählt für die Note)Vorgesetzte, Kollegen, Kunden
  5. 5Beendigung oder AnlassGrund des Ausscheidens bzw. der Ausstellung
  6. 6Schlussformel (zählt für die Note)Bedauern, Dank, Zukunftswünsche
  7. 7Ort, Datum, Unterschrift
Markiert sind die Abschnitte, aus denen sich die Note ergibt.

Die Grafik zeigt den Aufbau am Beispiel des Endzeugnisses. Wie die abweichenden Teile im Wortlaut aussehen, zeigt die Tabelle:

Zwischenzeugnis und Endzeugnis: abweichende Bestandteile im Wortlaut
BestandteilZwischenzeugnisEndzeugnis
Überschrift„Zwischenzeugnis“„Arbeitszeugnis“ oder „Zeugnis“
Einleitung„ist seit … bei uns tätig“„war vom … bis … bei uns tätig“
Grund„wird auf Wunsch von … wegen … erstellt“„verlässt uns auf eigenen Wunsch“
Schlussformel„Wir danken … und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit“„Wir bedauern …, danken … und wünschen …“

Zwischenzeugnis-Muster: Vorlage mit Erläuterung je Absatz

Das folgende Muster ist frei erfunden, Person, Unternehmen und Daten gibt es nicht. Es zeigt ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, dessen Zufriedenheitsformel und Verhaltenssatz der Note 2 (gut) entsprechen. Als Vorlage taugt es für Aufbau und Ton. Der Inhalt muss zu Ihren tatsächlichen Aufgaben und zu Ihrer Leistung passen.

Im Zeugnis steht: Zwischenzeugnis. Frau Jana Muster, geboren am 14. Mai 1990, ist seit dem 1. März 2021 als Sachbearbeiterin im Einkauf in unserem Unternehmen tätig.

Im Klartext:

Überschrift und Einleitung. Die Überschrift nennt die Zeugnisart, die Einleitung Name, Eintrittsdatum und Position. Das Geburtsdatum ist kein fester Bestandteil: Manche Zeugnisse nennen es, andere nicht.

Im Zeugnis steht: Zu ihren Aufgaben gehören die Bearbeitung von Bestellungen für den Bereich Verpackung, das Einholen und Vergleichen von Angeboten, die Pflege der Lieferantendaten und die Klärung von Reklamationen. Seit Januar 2023 arbeitet sie zusätzlich neue Kolleginnen und Kollegen im Team ein.

Im Klartext:

Tätigkeitsbeschreibung. Je genauer die Aufgaben beschrieben sind, desto mehr nützt das Zeugnis in einer Bewerbung. Eine hinzugekommene Verantwortung („seit Januar 2023 … zusätzlich“) zeigt eine Entwicklung.

Im Zeugnis steht: Frau Muster verfügt über ein gutes und fundiertes Fachwissen, das sie stets sicher in der Praxis anwendet. Sie zeigt jederzeit hohe Einsatzbereitschaft und arbeitet stets selbstständig, sorgfältig und zügig. Ihre Arbeitsergebnisse sind durchweg von guter Qualität.

Im Klartext:

Einzelne Leistungsmerkmale: Fachwissen, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise und Arbeitserfolg. Jede Aussage trägt ein Zeitwort („stets“, „jederzeit“, „durchweg“) und keine Einschränkung. Das soll einen Widerspruch zur zusammenfassenden Formel im nächsten Satz vermeiden.

Im Zeugnis steht: Frau Muster erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Im Klartext:

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung. „Stets“ und „vollen“ ergeben die Note 2 (gut). Mit „vollsten“ wäre es die Note 1, ohne „stets“ die Note 3.

Im Zeugnis steht: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Lieferanten ist stets einwandfrei.

Im Klartext:

Verhaltensbeurteilung. Alle Gruppen sind genannt, die Vorgesetzten zuerst. „Stets einwandfrei“ entspricht der Note 2 (gut) und passt zur Leistungsnote.

Im Zeugnis steht: Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Muster erstellt, weil die Leitung der Abteilung wechselt.

Im Klartext:

Anlass. Hier ist es der Wechsel in der Abteilungsleitung.

Im Zeugnis steht: Wir danken Frau Muster für ihre stets gute Arbeit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Im Klartext:

Schluss mit Dank und Ausblick. Was es bedeutet, wenn einer der beiden Teile fehlt, steht im Abschnitt zu den Formulierungen.

Im Zeugnis steht: Musterstadt, 15. Juni 2026. Unterschrift, Leiterin Einkauf.

Im Klartext:

Ort, Datum der Ausstellung und Unterschrift mit Angabe der Funktion schließen das Zeugnis ab.

Manche Arbeitgeber bitten darum, dass Sie selbst einen Entwurf liefern. Dann hilft das Muster als Gerüst. Bleiben Sie bei dem, was sich belegen lässt, und halten Sie in allen Teilen dieselbe Note durch.

Zwischenzeugnis-Formulierungen: Noten in der Gegenwartsform

Im Zwischenzeugnis gelten dieselben abgestuften Formeln wie im Endzeugnis, nur in der Gegenwartsform. Für die Leistungsnote zählt die Zufriedenheitsformel, für das Verhalten der Satz zum Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen.

Zwischenzeugnis: Formulierungen je Note in der Gegenwartsform
NoteLeistungVerhalten
1 (sehr gut)„erledigt ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“„ihr Verhalten ist stets vorbildlich“
2 (gut)„… stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „… zu unserer vollsten Zufriedenheit“„… ist stets einwandfrei“ oder „… ist vorbildlich“
3 (befriedigend)„… zu unserer vollen Zufriedenheit“„… ist einwandfrei“
4 (ausreichend)„… zu unserer Zufriedenheit“„… gibt keinen Anlass zu Beanstandungen“

Darunter liegen Einschränkungen wie „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ (Note 5) und das bloße Bemühen, etwa „ist stets bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erledigen“ (Note 6). Die vollständige Skala steht unter Arbeitszeugnis-Noten.

Einzelne Quellen weichen leicht ab: Die Abstufung hat sich in der Praxis herausgebildet, und Ratgeber ordnen einzelne Formeln leicht unterschiedlich ein. „Stets einwandfrei“ wird teils auch als Note 1 bis 2 gelesen, „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ohne „stets“ teils als Note 1 bis 2. Die Tabelle gibt die verbreitete Lesart wieder, mit der auch der Zeugnis-Check arbeitet.

Auf diese Punkte lohnt es sich im Zwischenzeugnis besonders zu achten:

  • Zeitform: Die Vergangenheit passt nur für Abgeschlossenes, zum Beispiel ein beendetes Projekt. Steht die laufende Tätigkeit in der Vergangenheit, liest sich das Zwischenzeugnis wie ein Endzeugnis.
  • Dieselbe Note in allen Teilen: Leistung und Verhalten sollten zueinander passen. Eine sehr gute Zufriedenheitsformel neben einem knappen Verhaltenssatz kann wie eine bewusste Abstufung wirken.
  • Reihenfolge im Verhaltenssatz: Üblich ist „Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen, Kunden“. Stehen die Vorgesetzten hinten oder fehlen sie, wird das häufig als Hinweis auf ein angespanntes Verhältnis gelesen. Es kann aber auch schlicht Unachtsamkeit sein.

Für den Schluss gibt es im Zwischenzeugnis keine feste Notenabstufung wie beim Endzeugnis. Üblich sind der Dank und der Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit. Den Vergleich mit dem Schluss des Endzeugnisses zeigt der Abschnitt Schlussformel im Zwischenzeugnis. Drei Beispiele mit erfundenem Namen:

Im Zeugnis steht: Wir danken Herrn Beispiel für seine stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.

Im Klartext:

Dank und Ausblick, beide ausdrücklich und mit Lob verbunden.

Im Zeugnis steht: Wir danken Herrn Beispiel für seine Mitarbeit.

Im Klartext:

Dank ohne Ausblick. Der fehlende Ausblick ist nur ein schwaches Indiz, denn der Satz wird auch aus Gewohnheit weggelassen.

Im Zeugnis steht: Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn Beispiel erstellt.

Im Klartext:

Nur der Anlass, weder Dank noch Ausblick. Fehlt der Dank, wird das häufig als Abwertung gelesen; es kann im Einzelfall auch ein Versehen sein.

Was einzelne Sätze und bekannte Wendungen bedeuten, zeigt die Seite Arbeitszeugnis entschlüsseln. Die Deutung vieler sogenannter Geheimcodes ist umstritten.

Einen einzelnen Satz können Sie unter diesem Text einordnen: Das Werkzeug „Satz aus dem Zwischenzeugnis einordnen“ steht direkt vor den häufigen Fragen. Es erkennt die Zufriedenheits- und Verhaltensformeln in beiden Zeitformen. Einzelne weitere Wendungen erkennt es bisher nur in der Vergangenheitsform, und Schlusssätze wertet es nach der Skala für Endzeugnisse. Eine Note, die es für den Schluss eines Zwischenzeugnisses nennt, sagt deshalb wenig aus.

Zwischenzeugnis und Endzeugnis: Wie stark das Zwischenzeugnis bindet

Ein Zwischenzeugnis ist mehr als eine Momentaufnahme. Das BAG hat entschieden: Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an dessen Inhalt gebunden, wenn er später das Endzeugnis ausstellt. Die Bindung gilt für den Zeitraum, den das Zwischenzeugnis erfasst, und betrifft nach dem Urteil die Tätigkeitsbeschreibung sowie die Leistungs- und die Verhaltensbeurteilung. Abweichen kann der Arbeitgeber nur, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten das rechtfertigen (Urteil vom 16. Oktober 2007, Az. 9 AZR 248/07 (öffnet in neuem Tab)). Die Zeit nach dem Zwischenzeugnis ist von der Bindung nicht erfasst.

Dieselbe Entscheidung betrifft den Betriebsübergang: Hat der frühere Inhaber das Zwischenzeugnis ausgestellt und verlangt der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Erwerber, ist auch dieser daran gebunden. Hintergrund ist § 613a Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab), nach dem der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt.

Für Sie folgt daraus zweierlei. Ein gutes Zwischenzeugnis ist für den erfassten Zeitraum der Maßstab für das Endzeugnis, soweit spätere Leistungen und späteres Verhalten nichts anderes rechtfertigen. Und was im Zwischenzeugnis schwach formuliert ist, kann wegen der Bindung genauso im Endzeugnis stehen. Schwächen sprechen Sie deshalb besser jetzt an als erst beim Endzeugnis.

Vor dem Ablegen lohnt sich darum ein genauer Blick: Stimmen Zeitform und Aufbau, passen Leistung und Verhalten zueinander, fehlt ein üblicher Bestandteil? Mit dem Zeugnis-Check, einer KI-gestützten Sprachanalyse, können Sie Ihr Zwischenzeugnis prüfen lassen. In der kostenlosen Vorschau sehen Sie die Gesamtnote. Die vollständige Analyse ordnet jeden Satz ein. Die Texterkennung läuft in Ihrem Browser. Erkannte Namen, Firmen, Orte und Datumsangaben werden vor der KI-Analyse durch Platzhalter ersetzt; die Erkennung arbeitet mit festen Mustern und kann einzelne Angaben übersehen. Die KI-Analyse läuft derzeit bei Anthropic. Die Verarbeitung kann außerhalb der EU stattfinden, unter anderem in den USA. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen: Zwischenzeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Ein Gesetz, das den Anspruch regelt, gibt es nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann er sich aus einem Tarifvertrag oder als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben, wenn der Arbeitnehmer aus einem triftigen Grund auf das Zwischenzeugnis angewiesen ist (Urteil vom 4. November 2015, Az. 7 AZR 933/13). Ob das bei Ihnen so ist, klärt eine Rechtsberatung.

Welche Gründe gelten als triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis?

Das Bundesarbeitsgericht hat das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses, einen Rechtsstreit über die Beendigung und, für eine Tarifbestimmung, das Ausscheiden eines langjährigen Vorgesetzten als triftige Gründe genannt. Hinzu kommt, nach einem Urteil des LAG Köln von 2026, gegen das die Revision zugelassen wurde, die Absicht, sich anderweitig zu bewerben. Die Urteile stehen in der Tabelle im Abschnitt zu den Gründen. Versetzung, Betriebsübergang oder Elternzeit sind Anlässe, für die auf dieser Seite kein Urteil genannt ist.

Muss ich einen Grund nennen, wenn ich ein Zwischenzeugnis anfordere?

Nach dem LAG Köln reicht ein Antrag ohne jegliche Begründung nicht aus. Es genügt aber zunächst, den Grund darzulegen, und der Kläger musste in dem Fall nicht mitteilen, ob er sich bereits beworben hat (Urteil vom 4. März 2026, Az. 5 SLa 495/25, Rn. 36, 37 und 39; die Revision wurde zugelassen).

Wie formuliere ich die Bitte um ein Zwischenzeugnis?

Kurz, schriftlich und sachlich: Anlass nennen, ausdrücklich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bitten und einen Termin vorschlagen. Ein Musterschreiben zum Anpassen steht im Abschnitt zum Anfordern.

Verrät die Bitte um ein Zwischenzeugnis, dass ich mich bewerbe?

Nicht zwingend. Es gibt Anlässe, die nichts mit einem Wechsel zu tun haben, etwa eine neue Führungskraft, neue Aufgaben oder eine Umstrukturierung. Gibt es einen solchen Anlass, können Sie ihn nennen. Erfinden sollten Sie keinen.

Darf der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ablehnen?

Die Pflicht des Arbeitgebers setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen triftigen Grund voraus (Az. 7 AZR 933/13). Ohne Anlass kann er die Bitte deshalb ablehnen, sofern Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes regeln. Ohne neuen konkreten Anlass kurz nach dem letzten Zwischenzeugnis kann das Verlangen außerdem rechtsmissbräuchlich sein (LAG Köln, Az. 5 SLa 495/25, Rn. 35). Lehnt er trotz eines Anlasses ab, helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung weiter.

Wie lange darf sich der Arbeitgeber mit dem Zwischenzeugnis Zeit lassen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Wo der TVöD gilt (Tarifbeschäftigte des Bundes und kommunaler Arbeitgeber), sind Zeugnisse unverzüglich auszustellen (§ 35 Abs. 4 TVöD). Sonst kommt es auf den Einzelfall an. Hilfreich ist, in der Anfrage selbst ein Datum zu nennen und kurz vorher nachzufragen.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zwischenzeugnis?

Das einfache Zwischenzeugnis bestätigt Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Die Begriffe stammen aus § 109 Abs. 1 GewO, der das Zeugnis bei Beendigung regelt. Für Bewerbungen eignet sich die qualifizierte Form, weil nur sie eine Bewertung enthält.

Was ist der Unterschied zwischen Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis?

Das Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis aus dem laufenden Arbeitsverhältnis. Im engeren Sinn meint „Arbeitszeugnis“ das Endzeugnis, das es bei Beendigung gibt (§ 109 GewO). Das Zwischenzeugnis steht in der Gegenwart, nennt einen Anlass statt eines Beendigungsgrundes und schließt mit Dank und Ausblick. Die Notenformeln sind dieselben.

Ist der Arbeitgeber beim Endzeugnis an das Zwischenzeugnis gebunden?

Regelmäßig ja, und zwar für den Zeitraum, den das Zwischenzeugnis erfasst. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2007 (Az. 9 AZR 248/07) kann der Arbeitgeber vom Zwischenzeugnis nur abweichen, wenn die späteren Leistungen und das spätere Verhalten das rechtfertigen. Das gilt auch für den Erwerber nach einem Betriebsübergang.

Bekomme ich nach einer Kündigung noch ein Zwischenzeugnis?

Das Bundesarbeitsgericht nennt die bevorstehende Beendigung als triftigen Grund, wenn das Zwischenzeugnis für Bewerbungen benötigt wird (Az. 7 AZR 933/13). Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann grundsätzlich nur noch ein Abschlusszeugnis verlangt werden, außer beide Seiten streiten vor Gericht über die Beendigung.

Wie aktuell sollte ein Zwischenzeugnis für eine Bewerbung sein?

Eine feste Regel gibt es nicht. Je länger die Ausstellung zurückliegt und je mehr sich seitdem an Aufgaben oder Position geändert hat, desto weniger sagt das Zeugnis über Ihren heutigen Stand. Gibt es einen neuen Anlass, können Sie ein neues Zwischenzeugnis anfordern.

Was kann ich tun, wenn das Zwischenzeugnis schlechter ausfällt als erwartet?

Üblich ist zuerst ein sachliches Gespräch mit konkreten Änderungswünschen, am besten mit einem eigenen Formulierungsvorschlag. Die vollständige Analyse des Zeugnis-Checks zeigt, welche Sätze die Note drücken. Auf Wunsch kommt ein Gegenentwurf dazu: Arbeitszeugnis prüfen lassen. Führt das Gespräch nicht weiter, bleiben Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung.

Gibt es das Zwischenzeugnis auch auf Englisch?

Ein Zwischenzeugnis lässt sich wie ein Endzeugnis sinngemäß ins Englische übertragen. Unsere englische Fassung trägt dann die Überschrift „Interim Reference“. Begriffe, Aufbau und das Werkzeug dafür finden Sie unter Arbeitszeugnis auf Englisch.

KI-generiert, keine Rechtsberatung. Die Analyse ist eine automatische Auswertung der Zeugnissprache und kann Fehler enthalten. Sie trifft keine Aussage über rechtliche Ansprüche oder Erfolgsaussichten. Für eine rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wie gut ist Ihr Zwischenzeugnis wirklich?

Die kostenlose Vorschau des Zeugnis-Checks zeigt die Gesamtnote.

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